Hey Leute!
Ich wurde vor kurzem gefragt wer alles einem Einsatzfahrzeug für einen Einsatz Sonderrechte gestatten darf.
Bei öffentlicher Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Co ist das ja klar - die verantwortliche Leitstelle lässt die Sonderrechte für einen Einsatz zu oder auch nicht.
Aber wie verhält es sich zum Beispiel bei einer Werkfeuerwehr? Mal angenommen der Chef wohnt zirka 30km weg. In der Firma passiert ein Großschadensereignis. Der Chef wird von der eigenen Leitstelle benachrichtig. Wann darf der Chef der Werkfeuerwehr mit seinem Einsatzfahrzeug mit eingebauter Sonderrechtsanlage das Werk bzw. den Einsatzort mit Alarm anfahren? Darf das die werkeigene Leistelle "genehmigen" oder wer ist dafür verantwortlich?