lass mich überlegen der Kopf wird schwerer; der Physik zufolge werden die Kräfte stärkerZitat von Max K.
also nein
und diese Fahrerwettbewerbe sind ungefähr so realistisch wie 90% der anderen Wettbewerbe
lass mich überlegen der Kopf wird schwerer; der Physik zufolge werden die Kräfte stärkerZitat von Max K.
also nein
und diese Fahrerwettbewerbe sind ungefähr so realistisch wie 90% der anderen Wettbewerbe
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo zusammen,
ich ziehe meinen Helm auch nicht auf wenn ich Maschinist bin und das Fahrzeug bewege.
Sitz ich jedoch hinten hab ich den Helm immer auf.
Mich würde auch mal interessieren was der Gesetzgeber dazu sagt.
Steht irgendwo geschrieben ob es eine Helmpflicht im Fahrzeug gibt?
Ich habe im Kopf das man den Helm im Fahrzeug nicht auf haben muss.
Ich bin mir da aber nicht sicher
Gruß Daniel
UBM 12-7
Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!
In der DV steht nur drin, das sich der FW-Mann, auf dem Weg zum Einsatz-ort, mit der Persönlichen Schutz-bekleidung(andere DV) einzukleiden hat, und was zur Schutzbekleidung hört.
Und bei uns gibt es seit einem Unfall der JF(nicht in unserem Kreis) mit Personen-schaden, die Vorgabe, dass der Maschinist seine Besatzung drauf hinzuweisen hat, das sich angeschnallt werden muß.
Wobei wenn ich mir überlege, wenn ich heftig Bremse, ein Kamerad hinten mit Helm, nicht angeschnallt(wer macht das schon/hat welche im LF), Fliegt nach vorne, landet dann mit Helm gegen den Kopf/Helm des Rückwärtsfahrenden, dann wird das bestimmt ein dickes Hörnchen geben.
Also das steht bei der "Feuerwehr Unfallkasse"
INFO - Blatt
Feuerwehrhelme in Fahrzeugen
Die Frage, ob das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Feuerwehrhelms
in Verbindung mit angelegtem Kfz–Sicherheitsgurt und vorhandener Kopfstütze bei
einem Unfall zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Sicherheit des
Helmträgers führt, konnte von der Fachgruppe „Feuerwehren und Hilfeleistung“ des
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) nach Auswertung der Untersuchungen
verschiedener Fahrzeughersteller und anderer Institutionen nicht generell mit Ja oder
Nein beantwortet werden. Auch über weitere mögliche Konstellationen, z.B. ohne
Kopfstütze, mit oder ohne Dreipunkt– bzw. Beckengurt, liegen keine gesicherten
Untersuchungsergebnisse vor.
Aufgrund dieses Sachverhalts kann deshalb aus sicherheitstechnischer Sicht keine
generelle Helmtragepflicht in Feuerwehrfahrzeugen ausgesprochen werden. Folgende
Aussagen bieten jedoch Hilfestellungen für die Entscheidung:
Gefährdungen beim Tragen des Feuerwehrhelms im Fahrzeug können durch das
zusätzliche Gewicht am Kopf auftreten. Die Trägheitskräfte sind durch das Helmgewicht
erhöht und bei falsch eingestellter oder fehlender Kopfstütze kann eine verstärkte
Verdrehung des Kopfes auftreten.
Positiv kann sich der Feuerwehrhelm bei nicht Anschnallpflichtigen auswirken, z.B. bei
einem Frontal– oder Seitenaufprall, da der Aufprall des Kopfes auf das Armaturenbrett
oder andere Einrichtungen im Fahrzeuginnern erheblich gedämpft wird.
In die Entscheidung, ob der Feuerwehrhelm in Kombination mit einem
Dreipunkt–Sicherheitsgurt und korrekt eingestellter Kopfstütze bereits im Fahrzeug
getragen werden sollte, sind auch einsatztaktische Gründe einzubeziehen, z. B. die
Ausrüstung mit Atemschutz während der Fahrt, wenn geeignete Gerätehalterungen
vorhanden sind. Hier stellt sich die Frage, ob es zweckmäßig ist, sich erst nach Ankunft
am Einsatzort mit dem Feuerwehrhelm auszurüsten.
Über eine Erhöhung der Gefährdung durch das Tragen des Feuerwehrhelmes in
Verbindung mit einer Airbag–Auslösung liegen ebenfalls bisher keine abschließenden
Erkenntnisse vor. Die ersten durchgeführten Untersuchungen lassen keine zusätzlichen
Gefährdungen erwarten.
Gefährdungen durch nicht getragene, bei einem Unfall im Fahrzeug herumfliegende
Feuerwehrhelme sind durch geeignete Unterbringung, Lagerung zu vermeiden.
© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Mai 2005
Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Also bei uns ist das in zweierlei Hinsicht gelöst. Bei einer Alarmfahrt haben alle einen Helm, sowie Einsatzkleidung zu tragen.
Bei einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechten ist je nach Lage die Einsatzkleidung anzulegen. Meistens wird bei der Einsatzfahrt ohne Helm gefahren und vor Ort entschieden ob man den Helm brauch oder nicht.
mfg
fw_chf
Bei uns heißt es entweder alle oder keiner. Im Einsatzfall heißt das dann eigentlich automatisch alle auf.
Wenn ich einsteig hab ich den Helm entweder schon auf oder setz ihn im Fahrzeug gleich auf, denn dann ist er aus dem Weg. Dann hab ich die Hände frei für das ordnen der Schutzausrüstung (normale Hose in die Stiefel, Schutzanzug drüber, Jacke zumachen ......) und evtl. AGT beim anlegen unterstützen. Wenn sieben Leute von der Gruppe dann noch jeder den Helm unterbringen müssen ohne ihn auf dem Kopf zu haben und mit den Händen noch was tun wollen, gäb das doch ein heilloses Durcheinander.
duese
Die PSA sollte schon komplett und richtig angezogen sein, wenn ins Fahrzeug eingestiegen wird. Sonst ist das Durcheinander da, egal ob auch noch Helme rumfliegen oder nicht.Zitat von duese
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