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Thema: Helm auf bei der Einsatzfahrt??

  1. #1
    Ethermuh Gast

    Helm auf bei der Einsatzfahrt??

    Hallo zusammen,

    was denkt Ihr?

    Soll der Maschinist bei der Einsatzfahrt seinen Helm auf haben oder nicht? Behindert der Helm mehr als er nützt? Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften?

    Danke schon mal für die Beiträge.

    Gruss

    Ethermuh
    Oberbayern

  2. #2
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    Die Frage kannst noch allgeminer Stellen

    sollte jeder einen Helm auf haben

    ich bin der Meinung das es nicht zwingend vorgeschriben und auch nicht notwendig ist.

    ich setze meinen helm meistens erst kurz vorher auf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Moin,

    ich glaub das wurde schon mehrfach diskutiert. Generell gilt Helm ab aufgrund der Verletzungsgefahr.

    Gruß
    Tom

  4. #4
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    für was helm im fahrzeug????? schon mal einen helm gesehen der dem fahrer aufgrund fehlender einstellung in das gesicht rutscht?helm auf der fahrt, ganz klar nein!

  5. #5
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    Gibt es irgend einen sinnvollen Grund den Helm aufzuhaben?


    Also, wer während der Fahrt keinen tragen will, warum nicht.

    Und gerade der Maschinist wird dadurch eher noch behindert.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ethermuh
    Behindert der Helm mehr als er nützt?
    Er kann sogar schädlich sein. Kommt aufs Fahrzeug an:
    - Anschnallgurte vorhanden: Anschnallen und Helm ab, da er bei Vollbremsung dem Kopf ein höheres Gewicht verleiht und das zu größenren Wirbelsäulenschäden führen kann.
    - Airbag vorhanden: Helm ab!
    Das gilt aber nicht nur für den Maschinisten, sondern für die gesamte Besatzung (Ausnahme höchstens ausgerüstete PA-Träger)!
    - Keine Anschnallgurte/Airbags: Helm ruhig aufsetzen.

    ABER: Vollschalenhelme beeinträchtigen die Wahrnehmung des Maschinisten (Blickfeld, Gehör). Sie gehören bei Fahrten nicht auf den Maschinistenschädel! Beim normalen DIN-Helm gibts da eigentlich keine Probleme.

  7. #7
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    Also beim Geschicklichkeitsfahren-Wettbewerb in RLP ist es vorgeschrieben, dass sich der Maschinist den Helm aufzieht.

    Allerdings bin ich z.B. ein recht groß gewachsener Mensch (knapp 2 Meter), und beim Überfahren der Schlauchbrücken im TLF mit dem Helm am Fahrzeughimmel angestoßen. Im Einsatz zieh ich den Helm als Fahrer erst beim Aussteigen an, als Mannschaft auch erst, "wenn man die E-Stelle schon sieht"

  8. #8
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    Hallo,


    kann der Helm nicht auch schützen, wenn kein Gurt vorhanden ist? z.B. bei einer Vollbremsung, wenn man mit nem anderen Kameraden zusammenstößt oder desgleichen..

    Genauso wie man die komplette PSA (also Jacke & Hose) tragen sollte, um physikalischer Einwirkung so gut wie möglich entgegen wirken zu können?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  9. #9
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    was sagt denn der Gesetzgeber zu der Sache? Weiss das jemand? (wenn ja, dann bitte mit Quellenangabe)
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  10. #10
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    Wenn sich der Maschinist, ein Helm aufsetzen soll, warum dann nicht auch gleich die Handschuhe anziehen?
    Ich lege den Helm immer gut sichtbar auf´s Armaturenbrett, denn die Schüssel stört beim Fahren nur!
    Außerdem öllt man bei einer Einsatzfahrt mit unserm LF so schon gut genug.2500l-Tank.Sehr hoher Schwerpunkt, und die Spur 10cm schmaler gemacht.Das ist die reinste Eierschaukelei.

    Da bei Wettkämpfen unser Ziel ist, unter den 5 Besten zu sein,ohne Gewinnen zu wollen, nehmen wir dafür auch gerne einen halben Strafpunkt in Kauf, und keiner nölt rum, wenn der Maschinist ohne Helm fährt.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,


    kann der Helm nicht auch schützen, wenn kein Gurt vorhanden ist? z.B. bei einer Vollbremsung, wenn man mit nem anderen Kameraden zusammenstößt oder desgleichen..

    Genauso wie man die komplette PSA (also Jacke & Hose) tragen sollte, um physikalischer Einwirkung so gut wie möglich entgegen wirken zu können?
    lass mich überlegen der Kopf wird schwerer; der Physik zufolge werden die Kräfte stärker

    also nein

    und diese Fahrerwettbewerbe sind ungefähr so realistisch wie 90% der anderen Wettbewerbe
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Hallo zusammen,

    ich ziehe meinen Helm auch nicht auf wenn ich Maschinist bin und das Fahrzeug bewege.
    Sitz ich jedoch hinten hab ich den Helm immer auf.

    Mich würde auch mal interessieren was der Gesetzgeber dazu sagt.
    Steht irgendwo geschrieben ob es eine Helmpflicht im Fahrzeug gibt?

    Ich habe im Kopf das man den Helm im Fahrzeug nicht auf haben muss.

    Ich bin mir da aber nicht sicher

    Gruß Daniel
    UBM 12-7

    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  13. #13
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    In der DV steht nur drin, das sich der FW-Mann, auf dem Weg zum Einsatz-ort, mit der Persönlichen Schutz-bekleidung(andere DV) einzukleiden hat, und was zur Schutzbekleidung hört.

    Und bei uns gibt es seit einem Unfall der JF(nicht in unserem Kreis) mit Personen-schaden, die Vorgabe, dass der Maschinist seine Besatzung drauf hinzuweisen hat, das sich angeschnallt werden muß.

    Wobei wenn ich mir überlege, wenn ich heftig Bremse, ein Kamerad hinten mit Helm, nicht angeschnallt(wer macht das schon/hat welche im LF), Fliegt nach vorne, landet dann mit Helm gegen den Kopf/Helm des Rückwärtsfahrenden, dann wird das bestimmt ein dickes Hörnchen geben.

  14. #14
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    Also das steht bei der "Feuerwehr Unfallkasse"

    INFO - Blatt
    Feuerwehrhelme in Fahrzeugen
    Die Frage, ob das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Feuerwehrhelms
    in Verbindung mit angelegtem Kfz–Sicherheitsgurt und vorhandener Kopfstütze bei
    einem Unfall zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Sicherheit des
    Helmträgers führt, konnte von der Fachgruppe „Feuerwehren und Hilfeleistung“ des
    Bundesverband der Unfallkassen (BUK) nach Auswertung der Untersuchungen
    verschiedener Fahrzeughersteller und anderer Institutionen nicht generell mit Ja oder
    Nein beantwortet werden. Auch über weitere mögliche Konstellationen, z.B. ohne
    Kopfstütze, mit oder ohne Dreipunkt– bzw. Beckengurt, liegen keine gesicherten
    Untersuchungsergebnisse vor.
    Aufgrund dieses Sachverhalts kann deshalb aus sicherheitstechnischer Sicht keine
    generelle Helmtragepflicht in Feuerwehrfahrzeugen ausgesprochen werden. Folgende
    Aussagen bieten jedoch Hilfestellungen für die Entscheidung:
    Gefährdungen beim Tragen des Feuerwehrhelms im Fahrzeug können durch das
    zusätzliche Gewicht am Kopf auftreten. Die Trägheitskräfte sind durch das Helmgewicht
    erhöht und bei falsch eingestellter oder fehlender Kopfstütze kann eine verstärkte
    Verdrehung des Kopfes auftreten.
    Positiv kann sich der Feuerwehrhelm bei nicht Anschnallpflichtigen auswirken, z.B. bei
    einem Frontal– oder Seitenaufprall, da der Aufprall des Kopfes auf das Armaturenbrett
    oder andere Einrichtungen im Fahrzeuginnern erheblich gedämpft wird.
    In die Entscheidung, ob der Feuerwehrhelm in Kombination mit einem
    Dreipunkt–Sicherheitsgurt und korrekt eingestellter Kopfstütze bereits im Fahrzeug
    getragen werden sollte, sind auch einsatztaktische Gründe einzubeziehen, z. B. die
    Ausrüstung mit Atemschutz während der Fahrt, wenn geeignete Gerätehalterungen
    vorhanden sind. Hier stellt sich die Frage, ob es zweckmäßig ist, sich erst nach Ankunft
    am Einsatzort mit dem Feuerwehrhelm auszurüsten.
    Über eine Erhöhung der Gefährdung durch das Tragen des Feuerwehrhelmes in
    Verbindung mit einer Airbag–Auslösung liegen ebenfalls bisher keine abschließenden
    Erkenntnisse vor. Die ersten durchgeführten Untersuchungen lassen keine zusätzlichen
    Gefährdungen erwarten.
    Gefährdungen durch nicht getragene, bei einem Unfall im Fahrzeug herumfliegende
    Feuerwehrhelme sind durch geeignete Unterbringung, Lagerung zu vermeiden.
    © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Mai 2005
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  15. #15
    Registriert seit
    03.04.2005
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    434
    Also bei uns ist das in zweierlei Hinsicht gelöst. Bei einer Alarmfahrt haben alle einen Helm, sowie Einsatzkleidung zu tragen.
    Bei einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechten ist je nach Lage die Einsatzkleidung anzulegen. Meistens wird bei der Einsatzfahrt ohne Helm gefahren und vor Ort entschieden ob man den Helm brauch oder nicht.
    mfg
    fw_chf

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