Ich bin der Meinung, euer GBI hat seine Kompetenzen bei weitem überschritten.
Die Frage mit dem TKG ist schwierig.
Hätte der GBI beweisen können, dass die Melder so programmiert waren? Hätte er ja auch selbst ändern können.
Wenn die Sache mit Verstoß TKG zur Strafanzeige gekommen wäre, hätte der GBI ja einwandfrei belegen müssen, z. B. durch unabhängige Zeugen, dass die Melder - zum Zeitpunkt der Unterschlagung - falsch programmiert waren. Hätte er dies sofort angezeigt und die Polizei hätte die Geräte zur Feststellung beschlagnahmt, wäre die Sache rechtlich korrekt gewesen. Die Kollegen wären ja in dem Fall Beschuldigte und dürften alles behaupten. Ich sage nur: "Wie da waren illegale Schleifen drauf? Als ich den besessen habe nicht!" Nun müsste ihnen das Gegenteil bewiesen werden. Und wenn die Geräte erst mal 2-3 Wochen beim GBI gewesen sind und er keine Zeugen hat wird das unmöglich! Außerdem wurden sie ja nicht bei einem "aktiven" Verstoß beobachtet.
Wenn der GBI die Sache unverzüglich bei der Polizei gemeldet hätte und diese auch vor Ort mit den Beschuldigten die Sache festgestellt hätten, dann wäre die Angelegenheit klar, aber so hat der GBI sich mit dem Einbehalten strafbar gemacht und dann auch noch mal mit dem Umprogrammieren. Und ihr hättet das ja auch beweisen können, die Melder befanden sich ja lange genug in seinem Besitz, was man auch feststellen hätte können.
Die nächste Frage wäre, wie schon erwähnt, wie er das festgestellt hat. Progsoft? Legal beschafft?
Ich hätte mit dem GBI ein vier Augen Gespräch geführt und ihn auf seine Verfehlungen hingewiesen. Ich denke, wenn er intelligent wäre, hätte er spätestens zu diesem Zeitpunkt die Dinger unverzüglich ausgegeben!
Der GBI hat wohlmöglich gegen
§ 132 StGB
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Er hat ja die Dinger in seinen Augen beschlagnahmt und das war eine unbefugte Handlung, die er nur Kraft eines Amtes, z. B. als Polizeibeamter, hätte ausführen dürfen.)
§246 StGB
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(Dass er sich der FME angeeignet hat, ist ja belegbar und das es rechtswidrig war ist ja auch ersichtlich.)
sowie
§303 StGB
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Wobei hier die Fragwürdigkeit bei der Beschädigung besteht. Klar ist, dass der FME verändert und im Funktionsumfang "beschädigt" wurde. Mehr ist aber auch nicht klar.)
und im Nachhinein könnte man dem GBI auch
§ 258 StGB
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Selbst wenn er die Geräte "beschlagnahmen" hätte wollen um das ganze zur Anzeige zu bringen, wäre es rechtswidrig gewesen. Auch wenn er "Verdunklungsgefahr" sah, hätte er nicht die Geräte einziehen dürfen, sondern hätte die 4 Sünder festhalten und unverzüglich der Polizei vorführen müssen. Wobei er das nach § 127 Abs. 1 StPO auch nur machen hätte dürfen wenn Fluchtgefahr besteht und die Identität nicht feststeht. Was hier auch äußerst fraglich gewesen wäre. Damit hätte er sich also nicht mal sicher auf das "Jedermannsrecht" berufen können.)
vorwerfen.
Die 4 Sünder hätten sich allerdings höchstens nach
§148 TKG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.
strafbar gemacht.
Wobei hier wieder die Frage der Beweisführung wäre. Da die Beweismittel 1. unterschlagen wurden, also rechtswidrig erlangt und 2. auch zu lange im Besitz des GBI waren und damit ist es fraglich, ob nicht er selbst daran "gespielt" hat.
Irgendwelche Drohungen gegen den GBI wären sicherlich kontraproduktiv gewesen. Allerdings hätte ich mir das auch nicht gefallen lassen und hätte ihn erst einmal nett auf seine Verfehlungen hingewiesen.
Ich denke, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Beide Seiten haben Fehler begangen und das sollten sie auch einsehen!
Alles meine Meinung ohne Gewähr.
Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.