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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

  1. #31
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden

    Warum mussten...

    hat sie jemand mit einer Waffe bedroht

    was versteht euer Wehrführer an NEIN nicht

    Ich würd es eskalieren lassen auf Teufel komm raus

    weil der WEFÜ mehr drack am Stecken hat als die kameraden

    immer diese Größenwahnsinnigen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #32
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    Nur mal eine Frage zwischendurch ...
    Wie groß ist eure Wehr und wieviel Leute haben sich selbst einen FME gekauft und "falsch" programmiert?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #33
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    Ich denke zuerst sollten sich die betroffenen Kameraden die Fragen stellen:

    Wollen wir gemeinsam handeln und gemeinsam mit den möglichen Konsequenzen leben, egal wie sie ausfallen?
    Wenn ja, gemeinsam ran gehen, wenn nein muss jeder für sich entscheiden was er nun macht. In der Gruppe ist es auf jeden Fall besser.

    Dann überlegen, ob es bei solch einem Klima überhaupt noch Sinn macht in der Wehr zu bleiben und ob es eine akzeptable Zukunft dort gibt, wenn ja, sanft rangehen, wenn nein, gleich auf harten Konflikt schalten.

    Ich gehe davon aus, selbst wenn der Gemeindefuzzi an dem Tag nicht reden wollte, dass er sanft drauf ist wenn Ihr vorsichtig anfragt, "was müssen wir tun, damit wir die Melder wieder bekommen und alle zufrieden sind?"

    Entweder er nennt Euch eine Lösung, die lauten könnte, "Mithören und fremde Schleifen entfernen" oder er antwortet "nichts, die Situation ist absolut ausweglos". Bei beiden wisst Ihr was Ihr dann zu tun habt.

  4. #34
    Quattro-xls Gast

    antwort

    zunächste unsere wehr hat so viel ich weis 30 aktive Kameraden wovon 1 melder Gemeinde eigentum ist (Melder des Wefü) und noch ca 10 melder die von den kameraden privat angeschaft würden weiterhin möchte ich klarstellen das es sich um 4 melder handelt die kassiert worden sind die anderen wurden nicht geprüft bzw waren an diesem besagten tag nicht anwesend der GBI hat die endscheidung getroffen das die melder einbehalten werden nicht der wefü der wefü sagt aber im moment nur die endscheidung des GBI ist masgebend

  5. #35
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    Und was ergab nun ein Telefonat mit den beiden ?
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  6. #36
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    zunächste unsere wehr hat so viel ich weis 30 aktive Kameraden wovon 1 melder Gemeinde eigentum ist (Melder des Wefü) und noch ca 10 melder die von den kameraden privat angeschaft würden weiterhin möchte ich klarstellen das es sich um 4 melder handelt die kassiert worden sind die anderen wurden nicht geprüft bzw waren an diesem besagten tag nicht anwesend der GBI hat die endscheidung getroffen das die melder einbehalten werden nicht der wefü der wefü sagt aber im moment nur die endscheidung des GBI ist masgebend

    In dem Fall wäre es eigentlich besser gewesen wenn alle 10 eingesammelt worden währem. Denn 10 Kameraden die nicht mehr kommen ist bei 30 Mann schlimmer als nur 4 Mann. Ansonsten: Redet mit eurem GBI und wenn das alles nichts hilft dann sucht euch gemeinsam einen Anwalt, schildert ihm die Situation und lasst euch ein schreiben geben, dass der GBI die Melder wieder auszugeben hat. In dem Brief am besten noch mit §§ nur so um sich werfen.


    In diesem Sinne....


    PS: Achte doch bitte mal auf deine Interpunktion (Satzzeichen)!

  7. #37
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    Mal ne andere Frage!


    WIE hat der GBI die Melder kontroliert?

    Mit ner illegal kopierten PSW ausgelesen? - dann würde ich dem mal ordentlich in den Arsch treten von wegen "Jeweiliger Firma melden"


    Also ich vertrete auch die Meinung, dass der GBI eindeutig seine Kompetenzen überschritten hat!!!
    Ich würde aber fast die "strafe" absitzen und warten, bis die Melder wieder herausgegeben werden. Denn eine Anzeige wegen Verstoß gegen das TKG ist es in meinen Augen NICHT wert!
    MFG Flo

  8. #38
    Quattro-xls Gast

    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ERgebnis !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    zunächst noch mal kurz der Fall Melder würden von GBi und wefü eingesammelt und geprüft bei 3 kameraden.


    Das Ergbebnis nach dem Gespräch mit wem wefü (noch kein antwort vom GBI )

    Also zunächst die sache mit dem anwalt wenn wir diesen weg eingeschlagen hätten wäre es zur anzeige gekommen und für uns die große strafe gewesen weil verstoß gegen das TKG ist eine größere strafe als diebstahl etc wie auch immer würde dan diese sache unter den tisch fallen und das tkg seinen lauf nehemen.

    der wefü wird noch mal ein gespräch mit dem GBi führen ob nun anzeige erstattet wird führen er sagte aber auch es sei den wir würden halt zu geben ja es war scheisse was wir gemacht haben usw usw ihr wist was ich meine

    die melder kommen bis fr wahrscheinlich zurück und haben nur noch die schleife von der ortswehr drauf und es besteht keine möglichkeit mehr bos-funk zu hören

    der fall ist ins rollen gekommen weil nicht mietglieder der fw sich beschwert haben das angeblich bos-funk auf einem geb mitgehört wurde was aber nicht stimmt.

    so ist bis dato die lage ob es nun auch so sein wird steht noch nicht 100% fest



    desweitern entscheiden noch wefü GBI & leiter fernmeldedienst ob kameraden eine anzeige bekommen oder nicht.
    Geändert von Quattro-xls (22.07.2006 um 21:36 Uhr)

  9. #39
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    Zitat Zitat von Quattro-xls

    die melder kommen bis fr wahrscheinlich zurück und haben nur noch die schleife von der ortswehr drauf und es besteht keine möglichkeit mehr bos-funk zu hören
    Wenn jemand meinen (!) melder umproggen würde wäre der Arsch ab

    das ist immerhin Privateigentum
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #40
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    Ich bin der Meinung, euer GBI hat seine Kompetenzen bei weitem überschritten.

    Die Frage mit dem TKG ist schwierig.
    Hätte der GBI beweisen können, dass die Melder so programmiert waren? Hätte er ja auch selbst ändern können.
    Wenn die Sache mit Verstoß TKG zur Strafanzeige gekommen wäre, hätte der GBI ja einwandfrei belegen müssen, z. B. durch unabhängige Zeugen, dass die Melder - zum Zeitpunkt der Unterschlagung - falsch programmiert waren. Hätte er dies sofort angezeigt und die Polizei hätte die Geräte zur Feststellung beschlagnahmt, wäre die Sache rechtlich korrekt gewesen. Die Kollegen wären ja in dem Fall Beschuldigte und dürften alles behaupten. Ich sage nur: "Wie da waren illegale Schleifen drauf? Als ich den besessen habe nicht!" Nun müsste ihnen das Gegenteil bewiesen werden. Und wenn die Geräte erst mal 2-3 Wochen beim GBI gewesen sind und er keine Zeugen hat wird das unmöglich! Außerdem wurden sie ja nicht bei einem "aktiven" Verstoß beobachtet.
    Wenn der GBI die Sache unverzüglich bei der Polizei gemeldet hätte und diese auch vor Ort mit den Beschuldigten die Sache festgestellt hätten, dann wäre die Angelegenheit klar, aber so hat der GBI sich mit dem Einbehalten strafbar gemacht und dann auch noch mal mit dem Umprogrammieren. Und ihr hättet das ja auch beweisen können, die Melder befanden sich ja lange genug in seinem Besitz, was man auch feststellen hätte können.
    Die nächste Frage wäre, wie schon erwähnt, wie er das festgestellt hat. Progsoft? Legal beschafft?
    Ich hätte mit dem GBI ein vier Augen Gespräch geführt und ihn auf seine Verfehlungen hingewiesen. Ich denke, wenn er intelligent wäre, hätte er spätestens zu diesem Zeitpunkt die Dinger unverzüglich ausgegeben!

    Der GBI hat wohlmöglich gegen

    § 132 StGB
    Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (Er hat ja die Dinger in seinen Augen beschlagnahmt und das war eine unbefugte Handlung, die er nur Kraft eines Amtes, z. B. als Polizeibeamter, hätte ausführen dürfen.)

    §246 StGB
    Unterschlagung
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (Dass er sich der FME angeeignet hat, ist ja belegbar und das es rechtswidrig war ist ja auch ersichtlich.)

    sowie

    §303 StGB
    Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (Wobei hier die Fragwürdigkeit bei der Beschädigung besteht. Klar ist, dass der FME verändert und im Funktionsumfang "beschädigt" wurde. Mehr ist aber auch nicht klar.)

    und im Nachhinein könnte man dem GBI auch

    § 258 StGB
    Strafvereitelung
    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (Selbst wenn er die Geräte "beschlagnahmen" hätte wollen um das ganze zur Anzeige zu bringen, wäre es rechtswidrig gewesen. Auch wenn er "Verdunklungsgefahr" sah, hätte er nicht die Geräte einziehen dürfen, sondern hätte die 4 Sünder festhalten und unverzüglich der Polizei vorführen müssen. Wobei er das nach § 127 Abs. 1 StPO auch nur machen hätte dürfen wenn Fluchtgefahr besteht und die Identität nicht feststeht. Was hier auch äußerst fraglich gewesen wäre. Damit hätte er sich also nicht mal sicher auf das "Jedermannsrecht" berufen können.)

    vorwerfen.

    Die 4 Sünder hätten sich allerdings höchstens nach

    §148 TKG
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

    strafbar gemacht.
    Wobei hier wieder die Frage der Beweisführung wäre. Da die Beweismittel 1. unterschlagen wurden, also rechtswidrig erlangt und 2. auch zu lange im Besitz des GBI waren und damit ist es fraglich, ob nicht er selbst daran "gespielt" hat.

    Irgendwelche Drohungen gegen den GBI wären sicherlich kontraproduktiv gewesen. Allerdings hätte ich mir das auch nicht gefallen lassen und hätte ihn erst einmal nett auf seine Verfehlungen hingewiesen.

    Ich denke, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Beide Seiten haben Fehler begangen und das sollten sie auch einsehen!

    Alles meine Meinung ohne Gewähr.
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  11. #41
    Quattro-xls Gast

    antwort

    der lezte beitrag ist ja schon war aber worüber wir uns alle im klaren sein müssen das gegen das tkg vertoßen wurde was ganz klarer fakt ist obwohl es privat eigentum ist weil wir haben es mißbraucht das ist nun mal so und wollen wir wirklich in den bunker wegen so was ?? nein ich denke nicht also lassen wir es so wie es im moment und zur not halt 1 melder nach vorschrift und den 2ten wie ich will :-) also naja der nächste aspekt ist wenn noch mal was komt ist die strafanzeige fällig und da haben wir alle kein bock drauf nur als feuerwehrkameraden sind diese leute erst mal gestorben für mich bin ich am überlegen ob nach der rückgabe der melder an die seite gelegt wird und somit auch mein austritt aus der fw aber naja ich finde es halt nicht gut was gelaufen ist und naja auf den richter habe ich auch kein bock weil es halt einfach nicht wert ist weil wir eh den kürzern ziehen weil was der gbi + wefü gemacht haben und was wir gemacht haben der richter schaut auf das tkg da sind wir uns doch alle einig weil ich werde in zukunft den melder so lassen weil diese scheisse mache ich nicht mit übrigens bei qattro xls sieht man die schleifen beim selbsttest oder wenn das menü aktiv ist die haben ja auch augen :-) große scheisse sage ich dazu was hier läuft kameraden wollen strafanzeige gegen einen stellen hätte ich nie für möglich gehalten das es in einer feuerwehr sowas gibt echt nicht :-( :-(

  12. #42
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    Hallo!

    Kannst Du mal bitte versuchen, Satzzeichen in deine Texte mit einzubringen. Und etwas mehr Ordnung in die Sätze reinbringen, mir tuen die Augen weh wenn ich solche Texte lese...
    I believe on Digitalfunk

  13. #43
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    zunächst noch mal kurz der Fall Melder würden von GBi und wefü eingesammelt und geprüft bei 3 kameraden.
    Das Ergbebnis nach dem Gespräch mit wem wefü (noch kein antwort vom GBI )
    @Quattro-xls,
    da du aus Hessen kommst, um welche Feuerwehr geht es eigentlich ??
    Sag mal bitte die Stadt oder den Landkreis.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #44
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    Wenn ihr noch 6 St., habt, tauscht die doch mal, mit den Kraftfahrern!
    Wenn dann kein Fahrer mehr kommt, oder das Feuerwehrauto etwas Später ausrückt, kommt vielleicht jemand auf die Idee euch die Dinger wieder zugeben.
    Bei uns hat das funktioniert.Und danach gab´s ein paar versöhnliche Gespräche.

  15. #45
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    Danke Johnny, so ausführlich hab ich es auch gemeint

    Ich würde einfach mal die Melder 4 wochen aus machen, so schwer wies fällt

    Dieser TKG verstoss ist lächerlich

    mir als WEFÜ wäre es so ziemlich egal was die Kollegen auf Ihren PRIVATEN meldern haben, schliesslich zeigen sie doch Überdurchschnittliches Engagement
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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