Hey Leute!
Zitat Zitat von Max K.
Aber die Tatsache, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, entbindet den Fahrer ja von der StVo, also kann er, zumindest theoretisch, nicht belangt werden..
Also soetwas habe ich ja noch gar nicht gehört. Für mich fehlt mir in deinem Posting die Logik.

Sonderrechte sagen dem Verkehrsteilnehmer nicht, dass er sofort freie Bahn schaffen muss/soll. Das sind nämlich die Wegerechte.

Auch entbinden die Sonderrechte/Wegerechte den Fahrer nicht von der kompletten StVO.

Vielleicht sollte man auch mal daran denken, dass das Fernlicht (auch am Tage) einen Verkehrsteilnehmer blenden kann und es dann zu Unfällen kommen. Wenn das so ist, ist der RTW (z. B.) Unfallbeteiligter, wenn nicht sogar Unfallverursacher.
Ich kann jeden nur davon abraten soetwas zu machen. Normales Fahrlicht erhöht die Sichtbarkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmer schon sehr.

Meine Meinung....