Naja, batman wegen deinem Melder, wie ja schon gesagt besitzen darfst du einen, nur darf er nicht eingeschaltet sein, wenn nämlich dein Melder einen alarm empfängt und du oder jemand anders der nicht dazu berechtigt ist diesen alarm mitbekommt, machst du dich strafbar na dem TKG (Telekommunikationsgesetz) wie die andern das ja auch schon gesagt haben. Mal ein Frage: wofür willst du einen Melder wenn du noch nicht zur einsatzabteilung deiner FF gehörst? Mein Tipp warte bis du zur einsatzabteilung gehörst und dir dann einer von deiner Wehr einer zur verfügung gestellt wird, dann hast du auch keine probleme mit dem Gesetz und sparst dir ein haufen Geld (Melder sind auch nicht gerade billig)? Oder kauf dir einen nach absprache mit deiner wehrführung wenn du den Einsatzkräften angehörst.

gruß FF eisingen