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Thema: Alarmmelder

  1. #31
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  2. #32
    ff eisingen Gast
    Naja, batman wegen deinem Melder, wie ja schon gesagt besitzen darfst du einen, nur darf er nicht eingeschaltet sein, wenn nämlich dein Melder einen alarm empfängt und du oder jemand anders der nicht dazu berechtigt ist diesen alarm mitbekommt, machst du dich strafbar na dem TKG (Telekommunikationsgesetz) wie die andern das ja auch schon gesagt haben. Mal ein Frage: wofür willst du einen Melder wenn du noch nicht zur einsatzabteilung deiner FF gehörst? Mein Tipp warte bis du zur einsatzabteilung gehörst und dir dann einer von deiner Wehr einer zur verfügung gestellt wird, dann hast du auch keine probleme mit dem Gesetz und sparst dir ein haufen Geld (Melder sind auch nicht gerade billig)? Oder kauf dir einen nach absprache mit deiner wehrführung wenn du den Einsatzkräften angehörst.

    gruß FF eisingen

  3. #33
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    oder einen Scanner ; dann hast du gerade in Jungen Jahre mehr für weniger Geld
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #34
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    Wenn der Wehrleiter ihm erlaubt einen Melder zu haben, dann kann er sich doch einen kaufen...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #35
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    Der WEhrleiter ist in diesem Falle egal

    da sind evtl erstmal die richtigen Erziehungsberechtigeten gefragt

    Und der Scanner ist ja nur ein guter Tip gewesen;
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  6. #36
    ff eisingen Gast
    Hey hannibal, der Junge hat nach ner legalen lösung gefragt. Wenn er nicht zu den berechtigten gehört die in der Freizeit Feuerwehrfunk hören dürfen (und zu denen gehört er sicher nicht), ist es auch mit einem Funkscanner illegal den BOS-Funk abzuhören.

    Was haben denn seine Erziehungsberechtigten damit zu tun, entweder der Wehrführer gibt ihm die erlaubnis für nen melder oder nicht, mit den eltern hat das erstmal garnichts zu tun außer sie verbieten es audrücklich.

  7. #37
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    1. Der Wehrführer kann ihm nur schlecht ne erlaubniss geben um den BOS Funk abzuhören

    dazu bräuchte er eine von seinen Eltern unterschriebene Verpflichtungserklärung

    dann die Frage danach welcher schleife er haben darf... welche er berechtigt ist mitzuhören und das wäre.... keine weil er kein aktives Mitgleid in der FF ist;

    sollte ihm der WF einen Piepser der Stadt geben so halte ich dies für sehr bedenklich aus oben genannten Gründen ausserdem muss er wenn er ihm einen gibt allen JFlern einen geben... und dann kommt er weg...

    eine Falle für alle beteiligten

    Gerade wenn er sich selber einen Piepser kaufen möchte haben die Eltern ein sehr großes Wörtchen mitzureden es geht um u.u eine Menge Geld

    unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen

    das ist immer noch die günstigeste Lösung und die vielseitigste auch
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    Scharnhorst

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  8. #38
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    Zitat Zitat von hannibal
    unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen

    das ist immer noch die günstigeste Lösung und die vielseitigste auch
    ... das ist die Beste Lösung dafür!! ( hab meien nelder auch erst ein halbes jahr )

  9. #39
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    Zitat Zitat von hannibal
    unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen
    Ein wahnsinnig gut gelungener Ratschlag. Hut ab. Weil:
    Zitat Zitat von hannibal
    welche er berechtigt ist mitzuhören und das wäre.... keine weil er kein aktives Mitgleid in der FF ist
    Der Junge wird dann natürlich nur Amateurfunk hören und nie BOS-Kanäle... Aber das macht ja hier im ganzen Forum keiner...

  10. #40
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    das egal was er macht gesetzlich nicht in Ordnung sein wird ist mir klar;

    dann gucken wir halt auf geld
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  11. #41
    Andreas Manthey Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    12 Jahre alt und einen SChlüssel vom GH?

    seltsam; sehr seltsam;

    Nein natürlich hat er keinen Schlüssel. Das mit dem Fax hat er dann ja während unserer Abwesenheit gemacht.


    MFG ANDREAS

  12. #42
    Christian Gast
    Hallo...

    HINWEIS: In diesem Beitrag wird wieder mal viel spekuliert. Der Threadstarter hat die gewünschte Auskunft bekommen (Zusammengefasst: Er darf einen Melder besitzen - er darf ihn aber nicht betreiben, die entsprechenden TKG §§ wurden zitiert.)

    Ende. Thema zu.

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