Ja, flächendeckend. Seit Anfang an. Im Rahmen der ersten Kreisreform hat sich die Anzahl ja bereits deutlich reduziert.Zitat von WernerG
Mit Herausgsabe des neuen "Blaulichtgesetzes" wurde der Brandschutz zur "weisungsfreien Pflichtaufgabe" der Kommunen erklärt. D.h., die Landkreise haben _direkt_ nichts mehr damit am Hut und übernehmen nur, als Rechtsaufsichtsbehörde, die Kontrolle über die Umsetzung der Vorschriften und Gesetze.Was wird denn aus den Feuerwehrleitstellen......in den ganzen Artikeln und Statements der Politiker les ich immer nur was von RETTUNGSleitstellen, Problemen bei der RETTUNGSDIENSTLICHEN Koordinierung etc., nie ein Wort von Feuerwehren und Feuerwehrleitstellen ?!?!
Die angeblich integrierten Leitstellen sind bereits jetzt nur noch zur Alarmierung da und können den Feuerwehren (eigentlich) keine Weisungen mehr erteilen. Das ist in Bayern ja ähnlich, dort heißt es ja stellenweise auch "Zweckverband für Rettungsleitstelle und Feuerwehralarmierung" (oder ähnlich).
Umgekehrt, dazu gibt es auch eine Diskussion in der Newsgroup d.e.n, sind die Großleitstellen auch garnicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben als rückwärtige Führungseinrichtung gem. FwDV100 wahrzunehmen, da hierzu einfach das Personal, die Kapazität und auch die örtlichen Kenntnisse fehlen.
Von wollen kann keine Rede sein. Daß letztlich jede Stadt- oder Gemeindefeuerwehr eine Führungseinrichtung mit fernmeldetechnischer Ausstattung besitzen sollte, um diese entstehenden Lücken zu kompensieren, wird den allerwenigsten Entscheidungsträgern klar sein.Will man dort extra wieder zurück zu desintegrierten ELS
Davon ist keine Rede. Feuerwehralarmierung ist weiterhin Aufgabe der Leitstellen.oder sollen auch die "Feuerwehrteile" der ILS dort plattgemacht werden??
Darüber werden sich die wenigsten bisher eine Platte gemacht haben.Was sagen die Landräte der dann "Leitstellenlosen Lankreise" dazu, dass ihnen dann damit dasss entscheidende Führungsinstrument in der Anfangsphase einer Großschadenslage/Katastrophe genommen wird ?????
Jetzt wird erstmal Kreisreform gemacht, jeder Altlandkreis bekommt dazu 10 Mios "Schweigegeld" in die Poperze geschoben, und dann sehen wir weiter.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch mal die Hinterfragung der rechtlichen Aspekte in Bezug auf FW und KatS, wenn der Träger der Leitstelle ein (Rettungs-)zweckverband ist.
MfG
Frank