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Zitat von
Ebi
Oder komplett für die Leute, die nicht auf die Seite des MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT des Landes Pheinland-Pfalz gehen möchten:
Pressemitteilungen
27.07.06
Medieninformation zu den Funkstörungen im Rettungsdienstbereich Trier
Rettungswesen
1. Ausmaß der Funkstörungen
Seit April 2005 wird der Rettungshubschrauber Air Rescue 3 nach einer Vereinbarung zwischen der Luxembourg Air Rescue (LAR) und den Innenministerien Rheinland-Pfalz und Saarland bei Bedarf auch im Bereich der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland eingesetzt. Dieses grenzüberschreitende Rettungsdienstprojekt, das bundesweit Beachtung gefunden hat, bezweckt vor allem die schnelle Heranführung von Notärzten insbesondere in den Fällen, in denen der Wittlicher Rettungshubschrauber oder ein Notarzt-Einsatzfahrzeug länger zum Patienten unterwegs wären als der Luxemburger Rettungshubschrauber. Dadurch wird die Notarztversorgung insbesondere in der Eifel mit ihrem dünneren Krankenhausnetz und den langen Anfahrtswegen deutlich verbessert. Durch die Einsätze des LAR-Hubschraubers konnte bereits vielen Menschen geholfen werden.
Doch schon kurz nach Beginn dieser Einsätze in Rheinland-Pfalz kam es zu Beeinträchtigungen und Störungen des Funkverkehrs. Anfangs gingen alle Beteiligten davon aus, diese Beeinträchtigungen und Störungen würden durch Überreichweiten eines Saarländischen Relais verursacht, das ebenso wie der Rettungsdienstfunk des südlichen Rettungsdienstbereichs Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg und Landkreis Bitburg-Prüm) im Kanal 408 betrieben wird. Bei einer exponierten Funkstelle in einem Hubschrauber kann es beim gleichzeitigen Senden zweier Relais zu einem Störgeräusch kommen (Quietschen und Pfeifen). Solche Beeinträchtigungen können erst dann endgültig abgestellt werden, wenn das bisherige analoge Funksystem durch ein digitales System abgelöst wird.
Im Laufe der Zeit verschlimmerten sich die anfänglichen Beeinträchtigungen zu Störungen, die anfangs nur kurz aufgetreten waren. Auf Anraten des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz versuchte der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur, der Störung auf den Grund zu kommen. Nachdem sowohl die eingesetzten Funkgeräte als auch mögliche Überreichweiten der Relais als Störquellen ausgeschlossen werden konnten, stellte die Bundesnetzagentur Anfang April 2006 fest, dass die Störungen nicht vom Luxemburger Rettungshubschrauber Air Rescue 3, sondern aus der Region Saarburg kamen. Die Peilungen der Bundesnetzagentur ließen nur noch eine Schlussfolgerung zu: Die Störungen werden von einer anderen Funkstation aus verursacht, und zwar immer dann, wenn der Hubschrauber Air Rescue 3 sich über Funk meldet oder gerufen wird. Der oder die Störer legen dabei durch Drücken einer Tonruftaste im Hochfrequenzbereich, die nur zum Öffnen von Relais kurz gedrückt werden darf, zeitweise den gesamten Rettungsdienst-Funkverkehr im südlichen Rettungsdienstbereich Trier lahm.
Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, weil für die Störung jedes legal betriebene Funkgerät im Frequenzbereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, aber auch illegal betriebene Geräte in Betracht kamen. Am 12. Juni 2006 konnte die Bundesnetzagentur schließlich durch den Einsatz eines Messfahrzeugs die Rettungswache Saarburg des Deutschen Roten Kreuzes als Ursprung der Ruftonstörung beim Einsatz des Rettungshubschraubers an diesem Tag ausmachen. Nach diesen Feststellungen der Bundesnetzagentur hörten die Funkstörungen schlagartig auf.
Neben diesen Funkstörungen gab es weitere Versuche, den Einsatz der LAR in Deutschland zu unterbinden. Anfang des Jahres erhielten die LAR und ein Journalist beleidigende Briefe, in denen dazu aufgefordert wurde, die LAR solle sich aus Deutschland fernhalten.
2. Störungen des Rettungsdienstbetriebs als Folge der Funkstörungen
Durch die Funkstörungen wurde während der Einsätze des Rettungshubschraubers Air Rescue 3 der komplette Funkverkehr im südlichen Rettungsdienstbereich Trier jeweils zwischen drei und zwölf Minuten lang pro Einsatz völlig lahm gelegt. In dieser Zeit wurde nicht nur der Einsatz des Rettungshubschraubers massiv behindert, der sich nicht mehr mit bodengebundenen Rettungsmitteln abstimmen und keine Krankenhäuser voralarmieren konnte, sondern auch andere Rettungsdiensteinsätze wurden massiv gestört.
Die Störungen hatten nach dem derzeitigen Erkenntnisstand folgende nachteilige Folgen:
1. Der Rettungshubschrauber traf im Durchschnitt mit einer Verzögerung von drei Minuten bis sechs Minuten an der Einsatzstelle ein, da ein genaues Einweisen nicht möglich war.
2. Warnmeldungen vor Hindernissen, wie Hochspannungsleitungen oder Kindern auf dem vorgesehenen Landeplatz, konnten über Funk nicht an die Besatzung durchgegeben werden, eine Abstimmung zwischen der Hubschrauberbesatzung und den Rettungsdienstkräften am Boden war oftmals nicht möglich.
3. In zwei Fällen kam es infolge der massiven Funkstörungen zu schwerwiegenden Luftzwischenfällen, wobei der Hubschrauber in einem Fall beinahe den Boden berührt hätte.
4. In bisher 27 ausgewerteten und weiteren 24 noch näher aufzuklärenden Fällen kam es zu Funkstörungen. Das Einsatzspektrum, bei dem gestört wurde, reicht von schweren Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, Reanimationen, Schlaganfällen bis zu Herzinfarkten und anderen dringlichen Notfalleinsätzen, bei denen eine unverzügliche Hilfe durch den Notarzt erforderlich ist. Derzeit ist kein Fall bekannt, bei dem die Einsatzverzögerung ursächlich für den Tod eines Patienten war. Die entsprechenden Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass die Einsatzverzögerungen dazu führten, dass Patienten unnötig lange Schmerzen aushalten mussten.
3. Maßnahmen der Rettungsdienst- und Strafverfolgungsbehörden
Zuständige Behörde für den Rettungsdienst ist im Leitstellenbereich Trier die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Diese hat die Durchführung des Rettungsdienstes durch öffentlich-rechtlichen Vertrag unter anderem auf das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz, übertragen. Der Auf- und Ausbau des Luftrettungsdienstes obliegt nach § 9 des Rettungsdienstgesetzes dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.
Als das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 14. Juni 2006 erfuhr, dass die Funkstörungen aus der DRK-Rettungswache Saarburg heraus verursacht wurden, schaltete es unverzüglich die Staatsanwaltschaft Trier ein und unterrichtete noch am selben Tag auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Behörde für den Rettungsdienst im Leitstellenbereich Trier. Diese führt die Aufsicht über das Deutsche Rote Kreuz, dem sie durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Durchführung des Rettungsdienstes im Leitstellenbereich Trier übertragen hat.
In enger Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdienstbehörden, der Integrierten Leitstelle Trier, der Staatsanwaltschaft Trier und der Kriminalpolizei Trier wurden umfangreiche und sehr komplexe Ermittlungen eingeleitet. Die Leitstelle und die Rettungsdienstbehörden arbeiteten und arbeiten immer noch fieberhaft – teilweise rund um die Uhr – an der Auswertung der Mitschnitte der Funkgespräche aus dem letzten Halbjahr, um das Ausmaß der Störungen und Schäden festzustellen. Gleichzeitig wird durch eine Befragung aller Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Trier und durch Auswertung aller Einsatzberichte festgestellt, welche weiteren Einsätze gestört wurden und ob dies zu Personenschäden geführt hat. Die entsprechenden Berichte der Rettungsdienstbehörden dienen den Strafverfolgungsbehörden als Grundlage für die weiteren Ermittlungen.
Die Krankenkassen wurden bereits über die Vorfälle unterrichtet. Derzeit stellt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Liste der potenziell Geschädigten zusammen und wird diese unterrichten. Die Ermittlung der Betroffenen gestaltet sich schwierig, weil alle Leistungserbringer im Rettungsdienst hierzu befragt werden müssen.
Ein Tatverdächtiger wurde vom Dienst suspendiert.
4. Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen
Das Innenministerium kann keinerlei Auskünfte zu Tatverdächtigen machen. Anfragen hierzu sind an die Staatsanwaltschaft Trier, Irminienfreihof 10, 54290 Trier (Tel. 0651-466 3309) zu richten.
5. Wer haftet für mögliche Schäden durch die Funkstörungen?
Sollte es durch die Funkstörungen und die daraus resultierenden Einsatzverzögerungen zu Folgeschäden bei Patienten gekommen sein, haftet dafür nach den Grundsätzen der Amtshaftung die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Behörde für den Rettungsdienst. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung des Rettungsdienstes auf das Deutsche Rote Kreuz ist geregelt, dass dieses für Schäden, die Dritten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes durch ihr jeweiliges Personal zugefügt werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet. Ob und inwieweit das der Fall ist, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator