Hi Forum,

ich habe mal eine Frage zum Fernmeldegeheimnis. Ein Kumpel, auch in der FF, hat ein wenig Stress am Hals.

Kurz zur Lage:
OrtsBM ruf ihn an, OrtsBM mit dem Fahrzeug unterwegs, sagt meinem Kumpel haste gehört, die haben nur sind nur mit 1/3 raus...

Das ist die Ausgangslage.

Mein Kumpel in einem Forum geschrieben das die nur mit 1/3 raus sind und es nicht versteht das dann nicht nachalarmiert wird...

So, der OrtsBM bzw. das Ortskommando wollen ihm jetzt ne Abmahnung geben wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnis und Auswertung von Funksprüchen. Mein Kumpel selber hat auch den Sprechfunkerlehrgang.

Jetzt beiden Fragen an euch:

Kann mein Kumpel dafür ne Abmahnung bekommen bzw. hat er damit das Fernmeldegeheimnis verletzt? Ihm wurde die Meldung ja selber über Tel. nur mitgeteilt.

Und der OrtsBM hat sich doch dadurch, auch wenn es ein FW-Kamerad war den er angerufen hat, auch schuldig gemacht, oder?

Wäre super wenn ihr mir helfen könnt. Habe meinem Kumpel versprochen das ich mich mal schlau mache...

Gruß

der Firefighter