Moin
Wo das steht kann ich dir gerade auch nicht sagen, bin mir aber sicher das das von der Rettungsweste abhängt.
Bei den "normalen" Rettungswesten EN 396 150N Auftrieb und EN 399 275N Auftrieb ist es untersagt, weil:
Zum einen bei 150N nicht genug Auftrieb für ohnmachtsichere Lage mit Helm vorhanden ist ( Ja ich weiß das das im Hafenbecken geht, aber eben nicht bei Wellengang).
Zum zweiten geht es um die bereits erwähnte Strangulation, beim ins Wasser fallen. Wenn du fußwärts ins Wasser kommen solltest, überleg was das für nen Ruck auf deine HWS gibt, denn der Helm bremst einfach. Habs ausprobiert (bei langsamer Fahrt) das schmerzt höllisch. Also auf gar keinen FAll Kinnriemen zu.
Und als drittes halt wenn der Auftriebskörper sich aufbläst und dabei gegen den Helm schlägt, auch in diesem Falle, auf gar keinen Fall Kinnriemen zu.
Es gibt allerdings von Kadematic extra Rettungswesten für die Feuerwehr, mit metallisiertem Schutzmantel, Platz für Helm und Atemschutzgerät usw.