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Ich kommt hier wieder mal immer weiter vom Thema ab !!!!!!!!
Es ging doch mal darum ob die FR`s bzw. HvO`s eine Funkausbildung durch Einen Aus bilder der Fw. erhalten sollen ?
Wem das Fahrzeug in der AAO der zuständigen Leitstelle eingepfegt ist ,egal ob es nun "informiert" oder alarmiert wird , dann sollten die auf dem Fahrzeug eingeteilten Kräft auch die zur verfügung stehenden Funkgeräte nutzen.
Das setz natürlich eine solide Funkausbildung nach PVD 810 vorraus.
und nicht nur mal bißchen was erklären.
Wenn das zuständige DRK nicht in der Lage ist das durchzuführen,kann das auch ein Kreisausbilder der Feuerwehr machen.
Da die Leitstelle immer die uneingeschränkte Weisungsbefugnis auf den Betriebskanäle hat werden die sich schon melden wenn die FR"s ich nicht an die
"guten Umgangsformen" halten ,das passiert bei uns auch schon erfahrenen Kräften der Feuerwehr.
MkG. Friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.