Guten Morgen,

Bei uns in NRW wird das so gehandhabt, das man erst funken darf wenn man auf den Geräten eine Einweisung hat und ein Erfahrener Kamerad dabei ist!!
Alleine Funken oder Kameraden einweisen darf man erst wenn man eine Sprechfunkerausbildung nach DV810. Das ganze andere mit einweisen und ohne Ausbildung wird so gemacht und gedultet solange kein Blödsinn gemacht wird, aber im Sinne des Erfinders ist es nicht!!!

Wenn noch fragen, einfach melden

Mfg Christian