Tach !!!

Ja, es gibt diesen "Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes" !

Hatte ich vor Wochen in Papierform vorliegen (und kann ihn jetzt leider auf die Schnelle nicht mehr finden)

Aber:
Aus der Erinnerung:

Wesentliche Änderungen (ENTWURF!):

Technischer Leiter Rettungsdienst -> organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Fahrzeugbesatzungen:
RTW : einer min. RA
KTW : einer min. RS
(der zweite muß weiterhin "lediglich" sein !)

Der "Intensivtransportwagen" soll im Gesetz aufgenommen werden.

Ansonsten:
viel Verwaltungskacke !


Gruß
Bastel