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Thema: Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

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  1. #1
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    Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

    Hey Leute!

    Angeblich soll es einen Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes geben.

    Weiß jemand mehr darüber oder hat es sogar als Dokument vorliegen?

    Wäre dankbar für sämltiche Informationen - Google konnte mir leider keine adäquaten Hinweise liefern.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG

    Tach !!!

    Ja, es gibt diesen "Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes" !

    Hatte ich vor Wochen in Papierform vorliegen (und kann ihn jetzt leider auf die Schnelle nicht mehr finden)

    Aber:
    Aus der Erinnerung:

    Wesentliche Änderungen (ENTWURF!):

    Technischer Leiter Rettungsdienst -> organisatorischer Leiter Rettungsdienst
    Fahrzeugbesatzungen:
    RTW : einer min. RA
    KTW : einer min. RS
    (der zweite muß weiterhin "lediglich" sein !)

    Der "Intensivtransportwagen" soll im Gesetz aufgenommen werden.

    Ansonsten:
    viel Verwaltungskacke !


    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?

  4. #4
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    Hey Bruno-FF12-EL!
    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?
    Das kann sein, wobei ich sagen möchte, dass vielerorts in Niedersachsen bereits nur mit hauptamtlichen Personal gearbeitet wird und teilweise sogar ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. Wobei dieses eigene Qualitässtandarts sind und nicht, weil sie gesetztlich vorgeschrieben sind.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    § 10 NRettDG

    Derzeit in Niedersachsen geltendes Gesetz:

    >
    NRettDG vom 29. Januar 1992
    § 10 Personal
    Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muß geeignet sein und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es muß entsprechend seiner Verwendung nach einheitllichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden.
    <


    Die Träger des Rettungsdienstes (Landkreise und Kreisfreie Städte) können natürlich darüberhinausgehende Vorgaben machen !

    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)



    Gruß
    Bastel

  6. #6
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    weiß jemand ob die Wasserrettung verankert bleibt?

  7. #7
    Registriert seit
    08.12.2004
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    Zitat Zitat von Bastel
    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)
    Gar nicht zum Lachen, da waren wir in Rheinland-Pfalz auch kurz vor, bis es dann von verschiedenen Seiten Einsprüche gehagelt hat. Es war ursprünglich vorgesehen, einen RA und mind. einen RAiP auf nen RTW zu setzen.
    Man hat sich dann dazu entschlossen, den RS als "behelfsweisen" Fahrer doch noch zuzulassen. Sinn oder Unsinn sei jetzt mal dahingestellt..

    thilo

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?
    Nein, da kann ich Dich trösten. Auch in Baden Württemberg muss nur ein RettAs auf dem RTW sitzen, der zweite muss lediglich "geeignet" sein. Über Sinn und Unsinn von zwei RettAs auf dem Auto ging es schon mal in einem anderen Thema (http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ngsassistenten)

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (19.05.2006 um 07:41 Uhr) Grund: Link eingefügt

  9. #9
    Registriert seit
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    343
    In Bayern ebenfalls RA + geeignete Person auf RTW und RS und geeignete Person auf KTW.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  10. #10
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    in keinem BL Sind 2 RA vorgeschrieben... wäre ja nicht zu bezahlen;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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