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Thema: Ab wann bekommt mann einen FME der Bereitschaft des DRKs?

  1. #31
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Blinky
    Du wirst schon einen FME bekommen, wenn Du soweit bist. Wenn Du erst in zwei Wochen deinen Erste Hilfe Lehrgang macht, dann ist ja wohl klar das Du noch nicht fest eingebunden werden kannst.

    Schöne Grüße aus dem Nachbarlandkreis. PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.

    Blinky
    Das ist das Rote kreuz,bin wie ich schon geschrieben habe nicht in Goslar direkt sondern in Oker

  2. #32
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Atlantis112
    Als erstes sollte eigendlich das Einführungsseminar stehen (glaube 1 WE)
    San A nach einem aktuellen Erste Hilfe Lehrgang (max. 1 Jahr zurückliegend) wie lange der dauert weiß ich nicht.
    San B nach dem San A (teilweise muß der San A "Bestanden sein")
    Betreuungsgrundlehrgang müßte 2 WE dauern
    TuS. Grundlehrgang 20 UE = 2 WE
    EZZA ???

    UE= Unterrichtseinheiten a 45 min
    WE= Wochenende (teilweise Freitag, Samstag und Sonntag)
    Ja danke hast mir echt sehr weiter geholfen:-)wenn mann a + b hat ist mann dann ausgebildeter Sanitäter richtig?

  3. #33
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    Moin moin,

    meine Erfahrung: Man kommt einen Piepser, wenn mal alle Ausbildungen hat (bei uns San A+B), genug Dienststunden auf San-Diensten gemacht hat, die Zugführung o.ä. der Meinung ist, man wäre einsatztauglich und auch nützlich, keine Mitglieder schon länger auf einen FME warten und einer frei wird.
    Wenn Du - wie Du schreibst - erst in Kürze Deinen EH-Kurs machen willst, für was willst Du dann einen FME? Solltest Du wirklich der Meinung sein, dass bißchen bekommt man auch mit gesundem Menschenverstand hin, dann irrst Du Dich leider. Für die meisten Tätigkeiten bei einem Einsatz braucht man halt nun mal diverse Ausbildung, da kommst Du nicht rum.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #34
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    Grundausbildung in Niedersachsen

    Ich möchte Ablauf und Inhalte der Helfergrundausbildung beim DRK (zumindest für Niedersachsen) nur mal kurz darstellen:
    - Erste Hilfe-Lehrgang (8 UE)
    - Rotkreuz-Einführungsseminar (1 Wochenende)
    - Sanitätslehrgang A (12 UE)
    - Betreuungsgrundlehrgang (1 Wochenende)
    - Grundausbildung Technik&Sicherheit (Zeit ???)

    Diese Ausbildungsabschnitte muß (eigentlich) jeder Helfer im DRK absolvieren, um in einer Bereitschaft oder Einsatzzug in jeglicher Funktion tätig zu werden.

    Die Sanitätsdienstausbildung B und C ist dann die Fachausbildung für Personal der SEG oder der Sanitätsgruppe im Einsatzzug.
    Teil B sind 12 UE
    Teil C sind sieben Themen (dessen Stundenumfang ich nicht parat habe)

    Für den Teil C gibt es keine Mindestanforderung in Form einer speziellen Schulbildung oder ärztlichem Attest. Dies gilt zumindest in Niedersachsen! Wie das andere Bundesländer oder DRK-Landesverbände geregelt haben kann ich nicht sagen. Eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung über die Tauglichkeit zum Dienst im DRK muss sowieso zur Aufnahme in die jeweilige DRK-Gliederung erfolgen.

    Nach Absolvierung aller drei Teile (A/B/C) ist man dann Helfer im Sanitätsdienst oder auch Sanitätshelfer. Der Begriff Sanitäter ist dabei nicht ganz so korrekt und wird vom DRK Generalsekretariat nicht verwendet.
    In dem Kreisverband in dem ich tätig bin benötigt man diese komplette Ausbildung (Grundausbildung inkl. San A + San B/C) zur Teilnahme in der SEG.

  5. #35
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    Moin moin,

    ich habe noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut: In unserer SEG werden benötigt:
    4 RettAss
    2 RettSan
    4 SanHelfer
    + SEG-Führung (=Führer + Stellvertreter)
    und das alles in zweifacher Besetzung!

    SanHelfer und damit diensttauglich ist man bei uns ab San A, B und C oder San A+B + med. Ausbildung (Krankenpflege etc)

    Vorher müssen (sollen) der Einführungslehrgang (der sowieso von allen DRK-Mitgliedern absolviert werden sollte) und der Aufbaulehrgang besucht werden.

    Im Moment stellen wir gerade auf das neue Modulkonzept der Führungs- und Einsatzkräftequalifikation um.
    Dadurch wird sich dann einiges in der Ausbildung ändern.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #36
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    Zitat Zitat von Chr881986
    JA, oder höherwertiger

    ..... San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian

    Ich dachte der RH sei innerhalb vom DRK Bundesweit gleich, was die Ausbildungsinhalte und Stunden anbelangt..
    Bei uns in RLP entspricht der RH Lehrgang dem des RS. Ausnahme, Rettungswachen und Klinkpraktikum dauern anstelle von jeweils 160 Std. nur jeweils 80 Std. und der einwöchige Abschlußlehrgang entfällt.

    Verwunderlichen Gruß Tele......
    Geändert von Teletector (05.05.2006 um 11:37 Uhr)
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  7. #37
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    Also bei uns im KV Aurich (Niedersachsen) ist das folgendermaßen mit den Meldern:

    Vorraussetzung ist in jedem Fall SAN A,B,C sowie Grundausbildung Betreuung.

    Wir sind eine SEG-Betreuung/Verpflegung (Bei Bedarf auch SEG-SAN) in der Einsatzeinheit des KatS-Einsatzzug des Landkreises.

    Bei uns bekommt ein "Helfer des Sanitätsdienst" (ist man dann mit SAN-C, die Aussage weiter oben in einem Beitrag, dass man mit SAN-C Rettungshelfer ist, ist falsch.) erst dann einen Melder, wenn:
    a) ein Melder übrig/frei ist
    b) man es schafft zu jeder(!) Zeit innerhalb von 10 bis max. 15 min. nach dem Alarm beim DRK-Gebäude zu sein (Die Zeit ist aber stark von der Region abhängig)
    c) schon genug Dienststunden, also Erfahrung gesammelt hat

    Also bei mir persönlich hat das ca. 2 bis 2 1/2 Jahre gedauert, bis ich einen bekommen habe. (Obwohl ich mich heute nicht mehr dadrum schlagen würde ... :] )

    Desweiteren sollte man bedenken, wie der "Arbeitgeber" (egal ob nun in der Schule oder im Beruf) das sieht. Solltest du wegen eines Alarms während der Arbeits- oder Schulzeit mal einen Termin "verpassen" (egal ob Klausur, Unterricht oder Firmentermin) oder deswegen zuspät zur Arbeit oder Schule kommen, wird der Einsatz als Entschuldigung nicht immer anerkannt.

    Da ich nicht weiß, ob du schon arbeitest, oder noch zur Schule gehst, habe ich es mal für beide Seiten (so wie ich das erlebt habe) geschreiben.

    Sollte ich noch was vergessen haben, oder was unklar sein, fragt einfach :)

    In diesem Sinne...

  8. #38
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    In NRW gibt es da ne extra wurst ist nix ganz neues nur "RH-Light" d.h. halbe Zeit in der schule; kein KH, nur 80 h RW;

    befähigung "Fahrer von KTW´s"
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #39
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    Klar hast Du geschrieben das Du aus Oker kommst, nur Oker ist ein Stadtteil von Goslar. Hätte ja sein können das Du weißt was das für ein Gebäude ist. Habs aber schon herausgefunden. Das ist nähmlich euer KV.

  10. #40
    Jens1985 Gast
    @Chr881986

    da muss ich dir leider widersprechen,

    der san c ist definitiv in nrw nicht dem RH theorie teil gleichzusetzen, man muss noch einen aufbaulehrgang machen,

    ist genauso beim mhd, alle die nach der alten av10 ausgebildet wurden haben auch alles was ein san c hat sind aber auch mit raktika keine rh nrw

    es kann sein das eure örtliche ausbildungsleitung die inhalte erweitert hat, oder die sachen einfach bescheinigt werden, aber regelfall ist san c kein rh

    @Mike24

    deinen fme wirst du schon noch früh genug bekommen, nur sieh es mal so, welchen einsatztaktischen wert hat ein nicht ausgebildeter helfer? -keinen da kann ich mir jeden passanten ranziehen.

    selbst ein ausgebildeter helfer ohne erfahrung (damit meine ich nicht nur diese lächerlichen san-dienste die mache reinen kats helfer als erfahrung bezeichnen)
    oder helfer die sich nicht entsprechend verhalten (panik etc) sind im einsatz für die anderen eine last

    grob gesagt: wenn ein helfer vernünftig ausgebildet ist und sich vernünftig verhält, soll heißen er bringt mehr nutzen als arbeit dann ist er einsatztauglich

    -frag doch einfach mal deine kollegen aufm nächsten dienstabend

    Gruß Jens

  11. #41
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    Zitat Zitat von Blinky
    PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.
    Kannst ja mal auf www.rettungsschule.de gehen!

    Edit:
    Ich glaub ich hab ich da vertan, ist doch nicht das Haus.
    Ist aber trotzdem interessant.
    Sören

  12. #42
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    Ja die Rettungsschule ist ja direkt am Krankenhaus.

    Blinky

  13. #43
    Mike24 Gast
    Das stimmt aber das wird doch vom kreisverband doch alles gemacht oder?

  14. #44
    Registriert seit
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    Wenn Du im Impressum siehst, siehste das es eine Einrichung des LV Niedersachsen ist.

    Blinky

  15. #45
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von SirFS
    erst dann einen Melder, wenn:
    a) ein Melder übrig/frei ist
    b) man es schafft zu jeder(!) Zeit innerhalb von 10 bis max. 15 min. nach dem Alarm beim DRK-Gebäude zu sein (Die Zeit ist aber stark von der Region abhängig)
    c) schon genug Dienststunden, also Erfahrung gesammelt hat
    Hallo !

    Da stellen sich mir etwas die Haare am Nacken ; Wer erfasst die Zeit, wer wie lange von wo !? Was ist wen ich im Stau stehe, nehmt ihr den Melder wieder ab !?
    Wie sollen die Einsatzkräfte Erfahrung sammeln, wenn sie nicht gerufen werden können? Erfahrung sammeln durch Pflasterkleben auf dem Weinfest !? Alles etwas sehr übertrieben. Wenn der Grundstock an Ausbildung vorhanden ist ( Sanitätsausbildung ) dann können diese Leute auch in das Einsatzgeschehen mit eingebunden werden.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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