ist die grüne kappe denn bei feuerwehren noch erlaubt ?
also ich bin der meinung da die feuerwehr ja keinen verkehr mehr leiten darf , sind auch die kellen mit der grünen seite nicht mehr erlaubt .
ist die grüne kappe denn bei feuerwehren noch erlaubt ?
also ich bin der meinung da die feuerwehr ja keinen verkehr mehr leiten darf , sind auch die kellen mit der grünen seite nicht mehr erlaubt .
mh?
Also in den gängigen kataloge bekommt man die immer noch mit 2 verschiedenen Farben wobei ich mir schon immer die Frage gestellt habe warum die grüne seite. Auf jeden Fall sind die die auf einer seite mit lichte billiger. Und wenn die FW keinen Verkehr regeln darf brauchen wir eigentlich keine Anhaltestäbe...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
ja stimmt schon das die grüne seite eigentlich für die freiwillige feuerwehr nicht mehr zulässig ist.
im truppführer lehrgang hat man uns erzählt das wir als feuerwehr zwar eine strasse absperren dürfen aber nicht wieder freigeben.
das ist dann aufgabe der polizei.
aber vielleicht war das ja nicht immer so. und daher die grüne seite bei einigen kellen.
wir haben auch welche mit 2 roten kappen :-) über den sinn muss man mal nachdenken *grins*
Die Feuerwehr darf nicht selbstständig freigeben oder Umleiten. Aber in sachen Amtshilfe zur Polizei, kann die Fw unterstützen. Das heist im Auftrag darf man Umleiten und daher auch die grüne seite
Zitat von citywache
Sorry aber diese Aussage ist falsch denn........auch im Rahmen der Amtshilfe darf einer Organisation/Behörde keine Aufgabe übertragen werden, zu der sie originär rechtlich nicht befugt ist !!!!
Und da das Straßenverkehrsgesetz bzw. die untergesetzlichen Spezialvorschriften hier eindeutig allein den Straßenverkehrsbehörden und den Polizeien dies Recht der Verkehrslenkung/-leitung etc. übertragen haben, dürfen diese Behörden bzw. Beamte dieser Behörden dieses Recht auch nicht anderen, auch nicht im Wege der Amtshilfe (!!) , übertragen.
Amtshilfe heisst nämlich nicht (wie fälschlich oft verstanden) dass ich jetzt die Aufgaben der anfordernden Behörde erfülle! Nein: Ich unterstütze diese Behörde dann nur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit MEINEN Kräften/Ausrüstungen/Technik !
Z.b. durch Ausleuchtung einer Unfall-/Einsatzstelle der Pol durch die Lichtmasten der FW oder Gestellung von Booten für Tauchereinsätze etc. Dafür gibt es viele rechtmäßige Beispiele.
Oder würdest du andersrum (wenn dir ein Polizist sagt: "Ich brauch mal eure Amtshilfe, hier ist eine Kiste mit Pistolen, beteiligt euch mal an der "Gangsterjagd") dies ebenso rechtswidrige Amtshilfeersuchen auch akzeptieren???????????????
Als Feuerwehr darf ich (nach den meisten BrSchGesetzen) allein meine Einsatzstelle absichern/absperren etc. und dazu notfalls den Verkehr stoppen/sperren. Alles was dann in die Richtung Umleitung/Verkehrslenkung/Regulierung geht, ist und bleibt alleinige Sache der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei !
Amtshilfe wird seitens "Schlauer" Beamter gern gebraucht (mißbraucht) , um Aufgaben von sich auf andere abzuwälzen......leider werden dann unwissende Feuerwehrkameraden rechtswidrig tätig und wissen oft garnicht, auf welchem rechtlichen Glatteis sie sich bewegen !!
Also: Hände weg von Aufgaben, die der Feuerwehr nicht zustehen.
Dafür gibt es gutbezahlte Polizisten (die sich aber leider oft und gern vorm "Kelle schwenken) drücken wollen) ......da hilft nur ein hartnäckiger Einsatzleiter der dann eben über die ELS zusätzliche Beamte anfordern lässt (auch im Sinne seiner eigenen rechtlichen Absicherung!!!!!)
Gruß
Werner
Geändert von WernerG (12.04.2006 um 18:37 Uhr)
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