Wir sind gerade dabei die VDE 0702 Wiederholungsprüfungen vor zu bereiten.

Ich gebe zu, bis vor kurzem wußte ich noch nichts von dieser BG Vorschrift. Ich habe es auch früher als Angestellte nirgendwo erlebt, daß Prüfungen von elektr. Geräten durchgeführt worden sind.

Da wir einen Elektromechaniker bei uns haben, der somit befähigt ist, diese Prüfungen nach BGV A3 durch zu führen, haben wir uns nun ein Testgerät von Gossen gekauft.

Allerdings sind mir noch ein paar Punkte unklar:

1. bei uns gab es keine Inbetriebnahme-Prüfungen / Erstprüfungen, weil ich es ja nicht wußte. Nun sind viele Dinge bei uns erst 1,5 Jahre alt, weil wir umgezogen sind uns sehr viel neu angeschafft haben. Ich habe aber Hersteller-Bestätigungen von vielen Geräten. Allerdings haben wir natürlich auch alte Geräte.
Kann ich jetzt einfach Wiederholungsprüfungen durchführen ohne Erstprüfung?

2. müssen alle Geräte geprüft werden - also auch z. B. Laminatgerät, daß ich 1 x im Jahr benutze und das immer ausgesteckt ist?

3. PC´s müssen ja nur alle 4 Jahre geprüft werden. Wie ist das aber bei PC´s die innerhalb einer Maschine sind - also z. B. Achsvermessungscomputer oder Wuchtmaschine? Muß die Maschine alle 6 Monate, der PC aber nur alle 4 Jahre geprüft werden?

4. Ortveränderliche elektrische Geräte sind ja Geräte deren Ort veränderbar ist. Eine Wuchtmaschine sowie eine Achsvermessung oder auch eine Drehbank kann theoretisch umgestellt werden, praktisch wird dies nie passieren. Gelten solche dennoch als ortsveränderlich oder nicht?

Wäre um Antworten dankbar.
Viele Grüße