Für das GP300 gibt es eine Ausnahmegenehmigung, zumindest für das Land Brandenburg. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
Das GP300 ist ein Wenigkanalgerät und kann niemals in einen Vielkanalmodus geschaltet werden, wie z.B. das GP 900.
Welche Kanäle programmiert werden ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Brandenburg gibt es Vorgaben vom Innenministerium. Im Zuge der Frequenzkoodinierung mit Polen können dort einige Kanäle nicht verwendet werden, die in anderen Bundesländern genutzt werden, so z.B. der Kanal 56 W/U.