StVO § 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen
oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Wenn einer der o.g. Gründe für den Einsatz des THW vorliegt, darf mit SoSi gefahren werden. Ob es, gerade angesichts der Wetterverhältnisse notwendig/sinnvoll ist, zu "rasen" ist eine andere Sache. Ich würde mal sagen; nein, rasen ist nicht notwendig.
Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!