
Zitat von
Ritsch
Hallo
Die Liste von Ebi gibt aber nur die Liste der nach TR-BOS freigegebenen Handfunkgeräte wieder.
Das ist nicht gleichzeitig die Zulassung das man das entsprechende Gerät an eine Feststation-Antenne anschließen darf.
Gruß Ritsch
@Ritsch,
also, wenn es nicht nach der TR BOS freigegeben ist, darf ich es auch nicht auf BOS Frequenzen einsetzen. Also werden Geräte
o h n e Prüfung von vorne herein ausgeschlossen.
Die Regelung für Hessen:
-----------
Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !
------------
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge