@all
danke für eure beiträge, die jedoch mal mehr, mal weniger am thema vorbeigehen (seid bitte nicht böse, aber ich hatte eine klare frage gestellt, und zwar in form eines auszuges aus einem schreiben des bay. stmi).
"es geht um das ID2-0265.11-21 des bay.StMi, vom 20.03.2001.
dort heisst es unter 3. Festfunkstellen im 2m-Wellenbereich u.a.:
" der Anschluß von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist nur dann zulässig, wenn sie für solche Anwendungen von den Zulassungsstellen (RegTP, BAPT, FTZ, BZT, ...) zugelassen sind."
Die klare und eindeutige frage war somit:
Kann mir nun jemand sagen, welche Geräte nach obigem Passus zugelassen sind, bzw. wo dies nachgelesen oder -gefragt werden kann.
EDB
@Alex22: wo steht das mit den 5tonfolgen?
@ritsch: wo aus bayern stammst du?