Zugelassen können sie nur werden, wenn sie der TR BOS entsprechen.
Also nur Geräte, die diese Prüfung bestanden haben.
Die Liste gibt es hier:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...dfunk.PDF.html
Ebi
Zugelassen können sie nur werden, wenn sie der TR BOS entsprechen.
Also nur Geräte, die diese Prüfung bestanden haben.
Die Liste gibt es hier:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...dfunk.PDF.html
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Vorsichtig mit 2m Festfunkanlagen ... Die Netzagentur ist da zur Zeit ziemlich scharf drauf falsch eingestellte bzw nicht genehmigte 2m Festfunkanlagen zu erwischen ... Dies ziehen Bußgelder bis zu 500.000 € nach sich.
Ebenso mal am Rande erwähnt ist es nicht mehr zulässig eine 5 Tonfolge als Sirenen und Melderschleife zu zu codieren.
Also das bei kleinen Dingen nur der 5 Ton ohne Doppelton ausgelößt wird.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Quelle ?Zitat von Alex22
@Ritsch,Zitat von Ritsch
also, wenn es nicht nach der TR BOS freigegeben ist, darf ich es auch nicht auf BOS Frequenzen einsetzen. Also werden Geräte
o h n e Prüfung von vorne herein ausgeschlossen.
Die Regelung für Hessen:
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Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !
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mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
@all
danke für eure beiträge, die jedoch mal mehr, mal weniger am thema vorbeigehen (seid bitte nicht böse, aber ich hatte eine klare frage gestellt, und zwar in form eines auszuges aus einem schreiben des bay. stmi).
"es geht um das ID2-0265.11-21 des bay.StMi, vom 20.03.2001.
dort heisst es unter 3. Festfunkstellen im 2m-Wellenbereich u.a.:
" der Anschluß von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist nur dann zulässig, wenn sie für solche Anwendungen von den Zulassungsstellen (RegTP, BAPT, FTZ, BZT, ...) zugelassen sind."
Die klare und eindeutige frage war somit:
Kann mir nun jemand sagen, welche Geräte nach obigem Passus zugelassen sind, bzw. wo dies nachgelesen oder -gefragt werden kann.
EDB
@Alex22: wo steht das mit den 5tonfolgen?
@ritsch: wo aus bayern stammst du?
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