In Schleswig-Holstein ist das so geregelt, dass das Fzg auch dann ausrücken darf und soll, wenn kein passender Einheitsführer anwesend ist. Auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (Harrislee) gibt es dazu auch eine Präsentation mit Handlungsanweisungen. Ich suche das mal raus, wenn ich dazu komme und poste den Link.
Nachtrag/Edit:
Hier der versprochene Link:
Einsatzführung in Ausnahmefällen (LFS-SH)
Geändert von marka (04.11.2011 um 09:44 Uhr)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus