Hi!
Ich geh mal schwer davon aus, das der BAB-Dienst ne Genehmigung für sowas hat, aber nachdem des ja auch ne Behörde ist, wird da der Diesntweg sicher nicht all zu komplex sein, das genehmigt zu bekommen.
Rechtliche Grundlage dürfte §38, Abs. 1 sein, Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, (...), eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden (...).
Grüße
loxi




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