Zitat Zitat von firefighteropp
In Rheinland-Pfalz schreiben Bestimmungen vor, dass die Grenze von acht Minuten vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen der erforderlichen Rettungskräfte nicht überschritten werden darf. "Und das kann man nur mit einem guten System sicherstellen", fügt Maurer hinzu.
Quelle:http://www.wormser-zeitung.de/
Das ist aber eine äußerst konkrete und auch gewagte Feststellung. Sind diese 8 Minuten in RLP denn auch einklagbar (Stichwort Organisationsverschulden der Leitstelle, wenn alle RTWs bereits im Einsatz sind und der nächste 9 Minuten braucht)?

Gruß, Mr. Blaulicht