Ja, aber spätestens bei einem Zusammenstoß des vorausfahrenden NEFs mit einem anderen PKW, der anschliessend in eine Menschengruppe fährt, mit zwei Toten und 10 Schwerverletzten gibt es eine Menge Kläger und Nebenkläger. Und spätenstens dann wird auch mal jemand fragen, ob es überhaupt rechtmässig war, dass das NEF vorausfährt, oder ob man nicht von Vorsatz oder zumindest billigender Inkaufnahme ausgehen muss.Zitat von jumbo
Und wer von uns kann garantieren, dass ihm so etwas NICHT passiert.
Mir ist übrigens noch ein Argument eingefallen, dass ich so gar schon ab und zu angebracht habe: Wenn ich in einem mir unbekannten Gebiet einen Einsatz habe und wir mit SoSi in die Klinik fahren, bitte ich oft das (ortsansässige) NEF, mir vorauszufahren, damit ich mich nicht verfahre und den kürzesten Weg habe.
Gruß, Mr. Blaulicht





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