Nein, das muss in einem anderen Gerichtsverfahren geklärt werden.
Es handelte sich ja um einen normalen Hausarzt, der von seinem Patienten gerufen wurde.
Nein, das muss in einem anderen Gerichtsverfahren geklärt werden.
Es handelte sich ja um einen normalen Hausarzt, der von seinem Patienten gerufen wurde.
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