@66251
Das mit der Kodierbarkeit der Orte mußt Du mir erklären. Du schreibst, daß bis zu 100 Orte und Gemeinden kodiert werden können. Das aber ist in meinen Augen mit einem fmsmäßig vierstelligen Funkrufnamen nicht möglich, wenn dieser eine Erkennbarkeit sehr einfach machen soll, wie Du schreibst, also einfach aus der FMS-Kennung abgelesen werden kann, ohne diese umzusetzen.
Ich spreche also nicht von der Kodierbarkeit der Landkreise oder kreisfreien Städte, wie das abläuft ist mir durchaus bewußt. Ich meine die Kodierung der Gemeinden innerhalb eines Landkreises, welche doch erst in der Kennziffernausgestaltung des Funkrufnamens erfolgt, sprich: den letzten vier Stellen (auch der FMS-Kennung).
So würde in NRW der 1-44-1 das erste (-1) LF16[/12] (-44-) der ersten Wache (1-) einer kreisfreien Stadt oder das erste LF16[/12] der ersten kreisangehörigen Gemeinde (1-) darstellen. Damit ist a) das Fahrzeug und b) der Standort exakt definiert, schließlich kann ich im FMS Typ NRW bis zu 24 verschiedene Standorte innerhalb einer kreisfreien Stadt / eines Landkreises kodieren (z.B. bis zum 24-44-1).
Mein Hauptkritikpunkt ist, daß ich beim niedersächsischen System gar nicht feststellen kann, ob es sich bei dem betreffenden Fahrzeug um ein LF16[/12] handelt. Und eben dieses ist aber spätestens in der überörtlichen Zusammenarbeit unverzichtbar, wenn nicht sogar schon in größeren Städten in vielen Fahrzeugen.
Hier ist es wenig hilfreich, wenn ich mir erst von der betreffenden Feuerwehr eine Fahrzeugrufnamenliste zukommen lassen muß, um auch herausfinden zu können, ob sich mir jetzt ein LF16 oder ein TSF nähert. Über die unterschiedlichen einsatztaktischen Wertigkeiten der Fahrzeuge muß ich ja wohl nichts schreiben...
So weit vorerst... :-)
Geändert von Der Namenlose (25.06.2002 um 09:19 Uhr)
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim