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Thema: Alkoholintoxikationen und solche, die es werden wollen

  1. #1
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    Alkoholintoxikationen und solche, die es werden wollen

    Moin moin,

    mal ´ne Frage: Mit welchen Symptomen übergebt Ihr einen Alkoholisierten der Polizei, und wann karrt Ihr sie ins Krankenhaus? Speziell bei Jugendlichen würde mich das interessieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Franz Gast
    Solange ansprechbar ein Fall für die Polizei, wenn bewußtlos ins Krankenhaus

  3. #3
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    Moin moin,

    ich habe gelernt: "Ansprechbar ist ein Sach Kartoffeln! Es kommt auf die Reaktion an!" Insofern ist Ansprechbarkeit und Bewußtlosigkeit ein sehr weites Feld...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Lauschi Gast
    Hi,

    nach ausführlicher Anamnese und Ermittlung von BZ, RR / Puls und Temperaturmessung.
    Alles was nicht total klar ist, kommt ins KH.
    Man sollte an Spätfolgen denken etc. daher gehören Alkoholintox immer ins KH und nicht zur Polizei.
    Nach eine Untersuchung im KH kann er immernoch zur Polizei.

    Gruß Michael

  5. #5
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    Ich bringe, wenn ich dahin alarmiert werde immer alle alkoholisierten ins Khs!

    1. Kommt die Polizei eh nicht...
    2. Ist es für den Betroffenden (vor allem bei Jugendlichen) seeeeeehr peinlich und teuer ;)

    ...und, Strafe muss sein - es gibt einige Notaufnahmen, die gerne mal aus pädagogischen Gründen eine Magenspülung vornehmen

  6. #6
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    Also im Zweifel immer einen Arzt die Haftfähigkeit prüfen lassen

    In den meisten Fällen bring ich gerade Jugendliche lieber ins Kranken haus, denn wir schlafen alle lieber im Bett als auf dem Bodem


    Aber wer dumm macht geht den grünen weg
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Hey Leute!
    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    ....ich habe gelernt: "Ansprechbar ist ein Sach Kartoffeln! Es kommt auf die Reaktion an!" Insofern ist Ansprechbarkeit und Bewußtlosigkeit ein sehr weites Feld...
    ..das ist richtig.
    Denn, ansprechbar ist grundsätzlich alles und jeder. Ist nur die Frage, ob er adäquat anwortden kann ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Hi!

    Sehe das auch so, dass es wohl kaum Fälle gibt, die an die Polizei gehen. Patienten die so wenig drin haben, dass man sie bedenkenlos der Polizei geben kann, werden im Normalfall ja nicht zu Patienten, da sie noch fit sind ;) (Jetzt mal von Volksfesten etc. ausgehend).
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  9. #9
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    Moin moin,

    da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Alkoholintoxikationen (bzw. V.a.) kommen bei uns hauptsächlich über die Polizei. Meist ist da auch schon ein Streifenwagen vor Ort. Die rufen dann den Rettungsdienst, wenn der Betroffene sich übergeben hat und so zum Patienten wird.
    Ich stelle die Frage deshalb, weil ich einerseits der Meinung bin, dass nicht jeder, der "sich seinen Abend noch mal durch den Kopf gehen läßt" gleich ins Krankenhaus muss. Das kostet nämlich ´ne Kleinigkeit.
    Eine Übernachtung bei der Polizei kommt da (für die Allgemeinheit eohlgemerk!) billiger. Und wer von uns hat noch nie seine Schmerzgrenze überschritten, OHNE dabei im KH zu landen.
    Andererseits können wir nicht in die Betrunkenen reinschauen. Ich hatte neulich einen Einsatz, der mir sehr zu denken gegeben hat:
    Alarmiert von der Polizei treffen wir bei einem mässig alkoholisierten Jugendlichen (15 J) ein, der sich bereits mehrfach übergeben hat. Nachdem der Vitalzeichencheck in Ordnung war, der Pat. sich auch zwar mit Schwierigkeiten aber immerhin auf den Beinen halten konnte, fragte ich die Kollegen von der Polizei, ob sie den Jugendlichen nicht zu seinen Eltern fahren könnten. Meiner Meinung nach wäre eine Standpredigt dasBeste für den Jungen gewesen. Die Polizisten meinten dann allerdings mit einem Blick auf die versiffte Kleidung, dass das nicht in Frage käme. Sie könnten allerhöchstens den Bully (ausspritzbarer VW-T4) holen, dann allerdings ging er in die Zelle. Eine innere Stimme sagte mir: Fahr den Jungen ins KH.
    Die Moral: Der Junge verschwieg mir, dass er wenige Monate zuvor an einem Gehirntumor operiert worden ist, und seitdem regelmässig krampft, da er seine Medis nicht nimmt. Kaum waren mein Kollege und ich aus der Ambulanz wieder im Auto, fing der Junge tatsächlich an zu krampfen. Wäre wirklich unschön gewesen, wenn er das im Arrest getan hätte.

    Soviel zu mir. Berichtet mir mehr von Euren Erlebnissen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Hallo,

    bei uns in der Großstadt (B) ist das ein wenig anders!

    Bei uns müssen erstmal zwei Arten von Betrunkenen unterschieden werden:
    • 1. Obdachlose
      2. Rest der Bevölkerung


    Bei den Obdachlosen ist das meist so eine Sache. Fürs KH ist keiner von denen etwas, da sie Alltagstrinker sind! Andererseits hat die POL auch selten Lust sie in die GeSa (Gefangenensammelstelle) zu fahren, wo sie mal ne Nacht im Warmen schlafen könnten! Also ist es meist so, dass sie, solange sie nicht pöbeln, dort sitzen oder liegen bleiben wo sie sind, da sie das meist auch wollen.

    Beim Rest der Bevölkerung ist es so, dass sie meist wohl ins KH kommen, allerdings kommen Jugendliche auch manchmal nirgends hin - obwohl die GeSa lehrreich wäre - da sie nicht ins KH wollen und den Transport durch den RD ablehnen und die Polizei sich (leider) die Arbeit spart!


    Gruß
    Sebastian

  11. #11
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    Finde die Antwort von "hannibal
    " sehr zutreffend !!

  12. #12
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    Hallo,

    ich bin grundsätzlich für GeSa und nicht KH! Gerade Jugendliche haben ihr Leben noch vor sich und sollten nicht dafür sorgen, dass ihnen Millionen von Gehrinzellen schon vor dem 20. Lebensjahr verloren gehen. Hier in Berlin ist die GeSa für Jugendliche wesentlich lehrreicher als ein KH.


    Gruß
    Sebastian

  13. #13
    Lauschi Gast
    Original geschrieben von DaRake
    Hallo,

    ich bin grundsätzlich für GeSa und nicht KH! Gerade Jugendliche haben ihr Leben noch vor sich und sollten nicht dafür sorgen, dass ihnen Millionen von Gehrinzellen schon vor dem 20. Lebensjahr verloren gehen. Hier in Berlin ist die GeSa für Jugendliche wesentlich lehrreicher als ein KH.


    Gruß
    Sebastian
    Wenn ich sowas lese.....

    Es geht hier um die medizinische Notwendigkeit und nicht darum jemanden zu erziehen.....

    Michael

  14. #14
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    Danke ... das kann man nämlich nicht verantworten. Nachher saust dem der Zucker aus irgendwelchen Gründen im PG ab und du bist voll dran. Polizei ist nicht für die medizinische Beobachtung verantwortlich. (Außer natürlich es geht in's grob Fahrlässige)

    Außerdem besteht eine Schweigepflicht gegenüber der Pol für den Pat.

    Nachtrag: Wer macht denn sowas ?? Ich habe noch nie nen alkoholisierten der Pol übergeben. Immer KH bis jetzt und die haben sich auch noch nie beschwert. Das ist einfach nur allgemeine Faulheit einen Pat nicht zu transportieren.

    David
    Geändert von Herri (17.10.2005 um 10:43 Uhr)

  15. #15
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    Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

    Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!

    Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !

    JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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