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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wieso ominöse Zehnerpotenz?
    steht doch ganz klar drin.
    Die hat aber absolut nichts mit der Frage zu tun, was ein geschlossener Verband ist, sondern regelt, ab wann ein geschlossener Verband auch unter Befreiung von den Regeln der StVO nach § 35 StVO genehmigt werden muss.

    Es sieht doch wie folgt aus:
    geschlossener Verband (schon ab drei Fahrzeugen möglich) => übermäßige Straßenbenutzung => Genehmigung erforderlich
    §29 (2) StVO

    1. Ausnahme "Sonderrechte", unter den Voraussetzungen des § 35 StVO von den Regeln (also auch von der Genehmigungspflich) befreit
    § 35 (1) StVO

    2. Ausnahme von der Ausnahme: Auch unter den Voraussetzungen des §35 genehmigungspflichtig bei mehr als 30 Fahrzeugen
    § 35 (2) 1. StVO

    3. Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme: Die Genehmigungspflicht bei mehr als 30 Fahrzeugen entfällt bei "Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall"
    § 35 (4) StVO
    Geändert von nederrijner (21.03.2008 um 18:29 Uhr)

  2. #2
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    Klar, dass hier im Thread irgendwo die 30-Fahrzeug-Marke als Grenze erwähnt wurde, hat mich auch schaudern lassen.

    Das Problem ist halt wie so oft bei solchen und ähnlichen Themen, dass alle meinen zu dem Thema etwas zu sagen haben, Ausbilder ihre sachlich nicht korrekte Sichtweise der Dinge (die sie sich aus allen möglichen Quellen zusammengereimt haben) verbreiten und das dann immer weiter erzählt, verallgemeinert und verschlimmbessert wird. Bloß in die StVO guckt keiner. Das ist teilweise selbst bei "Fachautoren" nicht besser, siehe die ewige Diskussionen um Sonder- und Wegerecht(e).
    Aber gerade deshalb sind solche Diskussionen ja auch immer so spannend. Hintergrund ist eigentlich der, dass irgendwann mal die ganzen Märchen ausgeräumt werden und die Leute wirklich wissen, wo sie rechtlich stehen.

    Das war bei meinem Maschinistenlehrgang nichts anderes, da wurden auch viele interessante Sachen erzählt, die StVO kritisch gelesen und begriffen hatte aber irgendwie kaum einer.
    Hui, war das ein Spaß als ich nach der Frage, wer Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfte, die Müllabfuhr erwähnte (war natürlich reine Provokation *g*). Da war vielleicht Diskussionsbedarf, bis wir dann mal im Netz den Wortlaut der StVO aufgerufen haben und nach "Müllabfuhr" gesucht haben. ;) Und oh Wunder, auch die findet sich in dem mit "Sonderrechte" betitelten Paragraphen. Dabei war der Hintergrund eigentlich nur der, dass Sonderrechte sich nicht nur auf Geschwindigkeitsübertretungen und rote Ampeln erstrecken (was für viele FA sehr wichtig zu sein scheint), sondern auch diverse Verstöße beinhalten, über die sich die meisten kaum Gedanken machen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    So, jetzt nochmal ein "Wort zum Feiertag" *g*



    Schön... Andere MÜSSEN Gesetze zitieren und du ziehst dafür ein "Schmöker-Heft" herran... Find ich klasse ^^
    Ja schön nicht?

    Ich zitiere wenigstens aus Fachbüchern und nicht aus Schmökerheften wie du es meinst.
    Frage ist ja wo es Fachliteratur gibt, die sich mit diesen Themen befassen. Sehr viele gibt es nicht dazu und ich kaufe mir nicht die teuersten AUsgaben.
    Und an die "Schmökerhefte" bin ich über einen Ausbilder der Feuerwehr gekommen, der sie mir als günstige und gute Alternative zu anderen teuren Fachbüchern empfohlen hat. Es steht alles wichtige drin und dazu alles mit Paragraphen der zuständigen Gesetze belegt.
    Wenn du meinst daß er seine Leute mit "Schmökerliteratur" ausbildet, bitte ist deine Meinung, aber bring du doch mal was, was man auch irgendwo nachlesen kann?
    Des weiteren habe ich auch das kompl. Straßenverkehrsrecht vorliegen, nur finde da mal alle zusammengehörenden Paragraphen. Das ist sehr zeitintensiv und somit sind die roten Hefte prima zum nachschlagen. Wenn mans genauer wissen will, stehen die passenden Paragraphen direkt dabei (auch für die dies halt nicht glauben)

    Und ich meine mit "GESETZE UND NIX ANDERES" nur, daß nicht irgendwelche DA von DRK,JUH,ASB,MHD,FF x-dorf oder BW benutzt werden ,denn die besagen vieles was organisationsintern geregelt ist und somit nicht für die Allgemeinheit gültig ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Ja schön nicht?
    Und ich meine mit "GESETZE UND NIX ANDERES" nur, daß nicht irgendwelche DA von DRK,JUH,ASB,MHD,FF x-dorf oder BW benutzt werden ,denn die besagen vieles was organisationsintern geregelt ist und somit nicht für die Allgemeinheit gültig ist.
    Ah ja. Die müssen sich aber trotzdem an geltende Gesetze halten oder? Und da nehme ich lieber die BW oder die BePo als Beispiel, weil wohl sonst niemand so häufig mit so großen Kolonnen fährt wie diese beiden Organisationen.
    Viele Grüße

    Christian

  5. #5
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Ah ja. Die müssen sich aber trotzdem an geltende Gesetze halten oder? Und da nehme ich lieber die BW oder die BePo als Beispiel, weil wohl sonst niemand so häufig mit so großen Kolonnen fährt wie diese beiden Organisationen.
    Klar an geltende Gesetze müssen sich alle halten, nur sind viele DA um einiges ergänzt oder kennst du ein gesetz welches z.B. das Rauchen in Dienstfahrzeugen verbietet? Ich nicht. Solche und ähnliche Sachen stehen i.d.R. in DA´en und sind somit auch nur für die Mitarbeiter der jew. Org./FW etc., für die die DA gilt, bindend. Es geht hier aber nicht darum ob das DRK das so regelt, der ASB es anders und die FW wieder anders, sondern es geht darum wie es für alle gilt, also was Gesetz ist. DA´en müssen sich die jeweiligen Betroffenen schon bei ihrer Org. einholen.

    Und nur mal am Rande: DA gelten nur soweit wie sie geltende Gesetze nicht unterwandern bzw. außer Kraft setzen wollen. Wenn z.B. in einer DA stehen würde, daß ein Fahrer während der Fahrt mit dem Handy telefonieren darf, dann verstößt solch eine Anweisung gegen geltende Gesetze und muß somit auch nicht befolgt werden.

  6. #6
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    es geht hier aber nicht um rauchen im fahrzeug sondern um Kolonnenfahrten. Und dann nenne doch mal ein Paar Dinge, die deiner Meinung nach in einer DA drinstehen, die Kolonne betreffend...
    Viele Grüße

    Christian

  7. #7
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    kennst du ein gesetz welches z.B. das Rauchen in Dienstfahrzeugen verbietet?
    Nebenbei: Jup, gibt es...

    Das ist dann das Landes Rettungsdienst Gesetz von NRW

    Zitat Zitat von NRW-RettDG
    § 5 Verhalten des Personals

    (1) Das zur Notfallrettung oder zum Krankentransport eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich aus dieser Aufgabe ergibt. Es ist ihm insbesondere untersagt,

    während des Dienstes und der Dienstbereitschaft unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigender Mittel zu stehen,
    in Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen zu rauchen.
    http://www.stadt-koeln.de/feuerwehr/...284/index.html

    MfG Fabsi

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )

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