Ergebnis 1 bis 15 von 26

Thema: Die neuen FuGs von ICOM

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Christian Gast
    Hallo,

    also ich habe ein FuG13b von ICOM. Bin sehr zufrieden damit. FMS kann "in Kürze" nachgeflasht werden.

  2. #2
    Registriert seit
    30.12.2001
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von Christian
    also ich habe ein FuG13b von ICOM. Bin sehr zufrieden damit. FMS kann "in Kürze" nachgeflasht werden.
    Also deshalb der Verkauf des FuG 13a... :-)
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  3. #3
    Bendix 4123 Gast
    was ist eigentlich der unterschied zwischen 13 a und b ?

  4. #4
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Vergleiche:
    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...a_13a.pdf.html

    und

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...b_13b.pdf.html

    In der Kurzfassung:

    FuG1Xa
    Diese Geräte sind die TYPISCHEN Polizei-HFG´s wie man sie aus den Filmen usw. kennt. Groß, Grün und Flach. Kanaleinstellung durch Drehschalter auf der Vorderseite, Lautstärke und RSP oben. 1 Watt HF-Out.
    Hersteller BOSCH, AEG-Telefunken und SEL
    (Solltest du zu genüge kennen)
    Das letzte BOSCH Modell wird von der Fa. Motorola immer noch hergestellt. ISt aber aufgrund des Preis/Leistungs verhältnisses nur für solche Behörden interessant die einen großen BEstand an diesen Geräten haben, den Schritt zu einem neuen Modell nicht wagen wollen und deshalb in dringenden Fällen kleine Stückzahlen beschaffen müssen um mit dem Zubehör kompatibel zu sein!

    FuG10b/FuG13b
    Eigendlich alle anderen Vielkanal-Handfunkgeräte die eine BOS Zulassung haben und keine FuG11b sind ;-)
    Aussehen und Bedienung variert von Hersteller zu Hersteller, bis zu 4Watt(6Watt) HF-Out. Sind eigendlich immer Abkömmlinge von "normalen" Betriebsfunkgeräten

    Gruß
    Carsten

  5. #5
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Warum werden die Teile eigentlich immer noch mit Sendeleistungen >2,5 W ausgeliefert, obwohl die Meterwellenfunk-Richtlinie BOS nur noch max. 2,5W zuläßt.
    Allzuviele "Ausnahmen erteilt die oberste Behörde" dürfte es doch nicht geben, schon garnicht pauschal.

    MfG

    Frank

  6. #6
    Bendix 4123 Gast
    ja ok das sind die trbos aber wo liegt nun genau der unterschied zwischen dem a und dem b ? ist es nur die sendeleistung ?

  7. #7
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    @Bendix....

    Nee, nicht nur.
    für die FuGXXa war mal genau festgeschrieben wie die auszusehen haben, wie die Anordnung der Bedienknöpfe usw. zu sein hat etc.. Andererseits ist auch heute noch (im gegensatz zum FuG1Xb) genau die Tiefe festgelegt.

    Bei genauer Umsetzung kommt halt dieses grüne flache Gerät herraus, wo der Hersteller vieleicht noch entscheiden kann, ob er die Kanal und Bandlagenschalter im oberen Drittel der Frontplatte (AEG), in der Mitte (SEL) oder im unteren Drittel (BOSCH) anordnen will.

    Der gesamte andere Rest, incl. Art und Belegung der Zubehörbuchse und Norm der Antennenbuchse (Typ M) ist vorgeschrieben! Der Betrieb mit KFZ-Adapter ist zulässig, das Gerät muss aber nicht speziell dafür ausgelegt sein! (Ausser die vorgeschriebene Belegung der Tuchel Buchse)

    Beim FuG1xb sind einige zusätzliche Dinge gefordert, wie zb. die Möglichkeit EINZELNE KANÄLE Softwaremäßig zu sperren. Oder es ist zb. die Möglichkeit eines KFZ-Anschlusses explizit vorgeschrieben. Dafür wurden aber andere Vorgaben gelockert oder ganz weggefallen. Z.B. wurde die größenvorgabe von BxHxT in BxH+max Umfang (so dass man es gut in der NORM-Hand halten kann) geändert. Der Typ des Antennenanschlusses und des Zubehöranschlusses wurden freigestellt usw.

    Generell kann man sagen das hier bzgl. des Aufbaus viel weniger Vorgeschrieben ist, das was vorgeschrieben ist ergibt sich sowieso aus den Notwendigkeiten bei der Konstruktion eines sinvoll einsetzbaren HFG´s (Ausser vieleicht die zwei TR-Tasten). Dafür sind aber hinsichtlich der Funktionalitä und Möglichkeiten des FuG´s höhere Ansprüche gestellt.
    Erst durch die TR-FuG1xb wurde den Unternehmen überhaupt die Möglichkeit gegeben ihre Standartgeräte durch simples entwickele einer neuen Firmaware und einer neuen Tastenmatte BOS-Zulassungsfähig zu machen und so zumindest preislich etwas nach unten zu kommen.

    Für die FuG-a war immer eine komplett eine Produktionsserie notwendig deren "kleine" Stückzahlen halt exorbitante preise haben.
    (bsp. FuG13aR neu = 1900Eur Zzgl. MwSt, FuG13b von 750Eur. (ICOM) bis hin zu 1200Eur. (Motorola MTS2013).

    @F64098
    Auf deine Frage kann man eigendlich nur eines Antworten:
    Weil es so in den TR steht ;-)
    Ist zwar Blödsinnig, ist aber so. Die Hersteller haben das Gerät mit diesen Parametern so genehmigt bekommen. Wenn die das jetzt eigenmächtig ändern würden, entsprächen ihre Geräte nicht mehr der TR und dürften nicht als FuGxx verkauft werden. Und selbst wenn die TR geändert würde, dann würden die Geräte ja immer noch eine Zulassung nach der ALTEN TR haben und müssten diese erfüllen. Wenn die Hersteller hier die Leistung ändern würden, währe eine Neuzulassung notwendig, die Geld kostet!

    Warum sich die Meterwellen-Richtlinie und die TR hier "beißen" entzieht sich meiner Kentniss. Ich kann mir aber folgendes vorstellen.

    Die Ex-Regtp hat für HfG´s immer eine Maximale Leistung von 2,5Watt max. genehmigt. Ist beim Betriebsfunk ja auch heute noch so.
    Allerdings wollen (fast) alle Leistungsangaben und Auflagen der BnetzA als ERP verstanden werden. Also nicht als die Leistung die Messtechnisch an 50Ohm am Senderausgang zur Verfügung steht, sondern als die Leistung die tatsächlich an der Antenne abgestrahlt wird.
    "("Also HF-Out am Sender -Zuführungsverluste (Dämpfung im Kabel/Stecker)")" X Antennengewinn.

    Da bei den HFG Antennen im BOS Bereich eigendlich immer ein negativer Antennengewinn (-3dB oder schlechter) zu erwarten ist, hat ein 4Watt FuG13b eine Leistung von max. 2Watt ERP, eher weniger!

    Nun wurde aber irgendwann die Meterwellenrichtlinie geschrieben! Vermutlich durch Politiker, Juristen etc., also durch Nichttechniker.
    Hier wurde dann die von der damaligen RegTP angenommene (und als Richtline an die Mitarbeiter herausgegebene) Leistung von 2,5Watt übernommen.
    Allerdings hat jemand in der Verordnung dann den Begriff Senderausgangsleistung statt ERP verwendet, was dazu führt, das nicht mehr die tatsächlich abgestrahlte Leistung (und nur die ist für Reichweite, Störungen usw. relevant) zählt, sondern nur der wenig aussagekräftige Wert Senderausgangsleistung.
    (Woher soll ein Jurist auch wissen das einen Unterschied gibt, der sieht nur 2,5Watt...)

    Da die Meterwellenrichtlinie nun ihrerseits aber die Basis für Frequenzzuteilungen im BOS-Funk darstellt, ist diese für die Mitarbeiter der jetzigen BnetzA bindend und diese müssen sich an diese Wertvorgaben halten und die Nichteinhaltung rügen!
    Das gerade die 4m Geräte damit an der Grenze ihrer Funktionalität sind, dürfte wohl klar sein...

    Aber wie gesagt ist nur eine Vermutung!

    Gruß
    Carsten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •