Nabend,
das ist natürlich mein Thema *lächz* Zu Wirk- Blind- und Scheinleistung wurde ja schon alles gesagt.
Ohmsche Verbraucher -> Wirkleistung
Kapazitive und Induktiver Verbraucher -> Blind- u. Scheinleistung
Zu der Kompensation:
Die Vorschrift zur Kompensation gibt es nicht nur für die industrie, sondern auch für Privathaushalte, das ist in den jewiligen TAB der EVU geregelt und hat mit haushalt oder Gewerbe in dem Sinne nichts zu tun, sondern ist ausschliesslich auf die Art und Gesamtleistung der Verbraucher bezogen.
Beim Antrag des Hausanschluss müssen bestimmte Leistungen angegeben werden, z.B. Durchlauferhitzer, Motoren, etc. Dadurch wird die Zuleitung berechnet und durch siese Daten könnten die EVU eine Kompensation und einen Blindstromzähler mit Verweis auf die TAB vorschreiben. Bei einer Bank wo ich gearbeitet habe schon gewesen.
Das Gewerbe bekommt ab bestimmten Verbrauchsleistungen automatisch einen extra Blindstromzähler, daher kompensieren die meisten Unternehmen freiwillig, alleine schon weil dieser Strom ca. das 3-fache kostet wie die normale Kw/h.
da die privathaushalte den EVU aber ganz schnell auf's Dach steigen würden, (Zählermiete, Eichung im 7 Jahre Turnus etc.) ist ein durchschnittlicher Blindstromanteil von vorneherein im Preis mit eingerechnet.
In diesem Sinne....©
Der freundliche Strippenzieher von nebenan ;-)





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