Original geschrieben von Andreas 53/01
Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht* " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
auf das Verständnis anderer hoffen!
Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!
Naja, was meinste wohl warum blitzende Scheinwerfer in RTW´s bzw. NEF´s wieder abgeschafft wurden. Weil sie u.a. zu Irritationen geführt haben.
Desweiteren verstehe ich auch die FW´ler nicht, die mit Warnblinker zum GH fahren. Einmal steht ganz klar geschrieben, wofür das Warnblinklicht ist und wofür nicht. Führt nämlich genauso zu Irritationen.
Dann kommt noch dazu, das in vielen Landkreisen die FW´ler nach der Alarmierung nicht wissen, ob es überhaupt eine hoheitliche Aufgabe ist. Denn dort gibbet keine Textmelder und die Leitstelle teilt dies auch net über Funk mit. Also dürfen die sowieso keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Und ich würde ungerne vorm Richter stehen, wenn ich jemanden umgefahren habe und es war nur eine Ölspur.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner