Wie einer meiner Vorredner schon sagte, wird bei der G26 laut Leistungskatalog nur eine Probe auf Diabetes durchgeführt.
Das macht in der Regel die Praxis selbst, für eine Analyse müsste der Arzt die Probe an ein Labor schicken. Das würde zusätzliche Kosten verursachen, die der Arzt nicht nach G26 abrechnen kann.
Als Kreisausbilder Atemschutz würde ich einen bekifften Teilnehmer sofort vom Lehrgang ausschließen und nach Hause schicken. Bei Einsatz oder Übung fährt mir ein unter Drogen stehender Kamarad nicht mit. Die FwDv 7 regelt ganz klar, dass Alkohol, Drogen und Medikamnete tabu sind und irgendwo im Feuerwehrgesetz findet sich ein Hinweis über körperliche, persönliche und charakterliche Eignung für den Feuerwehrdienst.
Die persönliche Eignung wil ich mal bei Drogenkonsum ganz klar in Frage stellen.




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