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Thema: Was muss ein SEG Leiter können?

  1. #46
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    Was um Gottes Willen ist ein SEG Leiter? Eine SEG ist eine Einsatzformation und wird durch Führungskraft geführt. Also mindestens Gruppenführer..........

  2. #47
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    Weil teilweise sogar in den Fahrzeugunterlagen steht, dass nur im K-Fall transportiert werden darf. In unserem steht das z.B. im Fahrzeug.
    >> Ist bei uns genauso, jedoch ist die Leitstelle dem Rettungspersonal weisungsbefugt und wenn die sagt transportieren Sie, dann wird transportiert! Natürlich unter Berücksichtigung des
    Ausbildungsstandes der Besatzung ;)


    Wenn so eine SEG-Einheit FRÜHZEITIG von der Leitstelle alarmiert wird, machen 20-30 Minuten den Kohl auch nicht fett!
    Richtig, ein Einsatzleiter kann meist absehen ob es länger dauern wird!
    Wir hatten gestern Abend SEG-San Dienst als ein Großfeuer in einer Nachbargemeinde kam.
    Da hat die Einsatzleitung nach 30 Minuten eine SEG Betr. angefordert weil abzusehen ist das es lange dauert. Die Kameraden sind nach 11 Stunden immer noch dabei...



    Unsere SEG besteht aus einer Betreuungsgruppe und aus 3 Sanitätsgruppen.

    Geführt werden wir durch einen Einheitsführer, mit Zugführerausbildung...
    nur um zum Anfangsthema zurück zu kehren. Unser ZF ist selber Feuerwehrmann und die Aspekte die er bei Einsätzen berücksichtigt - weil er halt weis wie die andere Seite arbeitet - sind schon gut!

  3. #48
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    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    >>
    Geführt werden wir durch einen Einheitsführer, mit Zugführerausbildung...
    nur um zum Anfangsthema zurück zu kehren. Unser ZF ist selber Feuerwehrmann und die Aspekte die er bei Einsätzen berücksichtigt - weil er halt weis wie die andere Seite arbeitet - sind schon gut!
    Das habt ihr Glück. Ich bin selber auch ausgebildeter SEG-Führer bzw Zugführer. Jedoch darf ich die Position des SEG-Führers von unserem Kreisbreitschaftsleiter aus offiziel nicht belegen da ich AUCH bei der Feuerwehr (kleine Dorfwehr mit einem LF8 und wenns hoch kommt 5 Einsätzen im Jahr) bin. OK im Einsatzfall mach ichs trotzdem und man sieht schon den Vorteil gegenüber dem ELRD der bei uns keine Ahnung von der Feuerwehr hat....

    MFG
    Snipero

  4. #49
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Das habt ihr Glück. Ich bin selber auch ausgebildeter SEG-Führer bzw Zugführer. Jedoch darf ich die Position des SEG-Führers von unserem Kreisbreitschaftsleiter aus offiziel nicht belegen da ich AUCH bei der Feuerwehr (kleine Dorfwehr mit einem LF8 und wenns hoch kommt 5 Einsätzen im Jahr) bin. OK im Einsatzfall mach ichs trotzdem und man sieht schon den Vorteil gegenüber dem ELRD der bei uns keine Ahnung von der Feuerwehr hat....

    MFG
    Snipero
    Wenn Du im D/BRK bist: Nach der neuen Ordnung darf nur noch bestellte Führungs-/Leitungskraft werden wer in keiner anderen Hilfsorganistation ist (einfach aus dem Grund, da Führungskräfte rar sind und zwingend gebraucht werden). Das schliesst nach lesart unseres KBLs Hauptamtliche im RD, Hilfspolizisten (oder wie auch immer die heissen), Mitglieder einer FF oder BF, Mitlgieder anderer Hilforganisationen, ... mitein.

    Wenn Du natürlich die ZF-Ausbildung hast, und der einzige ZF bei einer Alamierung bist schliesst das nicht aus in dieser Situation auch diese Führungsposition zu besetzen.

    Gruß
    Simon

  5. #50
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    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    >> Ist bei uns genauso, jedoch ist die Leitstelle dem Rettungspersonal weisungsbefugt und wenn die sagt transportieren Sie, dann wird transportiert! Natürlich unter Berücksichtigung des
    Ausbildungsstandes der Besatzung ;)

    Bei und ist LST auch weisungsbefugt, aber wenn der mir die Anweisung gibt, dass ich gegen geltentes Recht/Vorschriften verstossen soll, dann ist das wie beim Bund auch (und da geht es ja nur mit Befehl und Gehorsam) wird die Weisung eben mit dem Hinweis auf nicht möglich verweigert und ein anderes Transportmittel nachgefordert. Weil wenn es zu einem Verfahren wegen Transport mit einem FZG kommt mit dem ein Transport nicht gestattet ist werd der Disponent sagen, er wusste nicht dass das FZG dafür nicht zugelassen ist. Das ist das Problem der Besatzung.

    Und auch wenn die Diskusion schon 4 Jahre alt ist, werd ich trotzdem dazu was schreiben.

    Bei uns wird die SEG je nach Einsatzstichwort gleichzeitig mit dem RD alarmiert. Also sind unser Eintreffzeiten im Schnitt 10-15 Min nach dem ersteintreffenden RD-FZG. Und ich hab vollstes Verständnis dafür wenn Greyman sich gegen KATS-FZGe und Personal ausspricht, aber man muss, wie schon vorher gesagt, unterscheiden mit was für FZGen die SEG an/ausrückt und welchen Ausbildungsstand die Helfer haben. Bei uns gibt es keine spezifizierte SEG, sondern sie ist multifunktionell einsetzbar und immer das erste was laut AAO alarmiert wird.
    Auch bei uns kommt es durchaus vor dass der OrgL RD die Einsatstelle an die SEG übergibt. Gerade bei längeren Brandeinsätzen über mehrere Stunden rückt der RD irgendwann ab und die SEG übernimmt die Absicherung der FW. Aber eben auch mit ausgebildeten Personal.

    Wir rücken aber auch nicht mit einem Arzttruppwagen oder KTW-4 aus, sondern mit einem Arztwagen oder KTW-2 und können zur Not eben auch Patienten transportieren.

    Um den Fragen vorzubeugen. Ein Arztwagen ist ein RTW, der zwischen Patienten- und Fahrerraum ein Ragal mit acht Zargesboxen besitzt in denen Material für Grossschadensfälle bzw zur Ausstattung von Behandlungplätzen vorgehalten wird.

    Und unser KTW-2 läuft als Notfall-KTW und ist ähnlich einem RTW ausgestattet. Nur es fehlen eben Geräte wie Spritzenpumpe oder elektrische Absaugung. Aber an Bord sind Beatmungsgerät und EKG/AED plus ein gut ausgestatteter Notfallrucksack.

    Und zum Thema SEG-Leiter. Der hat bei uns GF-Ausbildung. Da eine SEG eben dem Namen nach eine Gruppe ist und kein Zug.

  6. #51
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    Zitat Zitat von RK_BAD Beitrag anzeigen
    Und zum Thema SEG-Leiter. Der hat bei uns GF-Ausbildung. Da eine SEG eben dem Namen nach eine Gruppe ist und kein Zug.
    Interessante Begründung. Wenn man das auf die Feuerwehr übertragen würde, müsste der Leiter einer Einheit in Verbandsgröße einfach nur Gruppenführer sein, solange man die Einheit als "Löschgruppe" bezeichnet.

  7. #52
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    Ok. Das ist ein Argument. Dann eben anders: Da wir meistens in Gruppenstärke ausrücken bzw eher mit weniger (da meistens nur ein bis FZGe an der E-Stelle benötigt werden) reicht ein GF.

    Besser?

    Ausserdem ist soweit ich weiss ne Gruppe ziemlich genau definiert was die personelle Stärke angeht, oder?
    Geändert von RK_BAD (03.10.2009 um 18:27 Uhr)

  8. #53
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    Es wäre schön, wenn er den ZF der HiOrg hat, um die Vorschriften, und Grundlagen des Leitens und anleiten der eingesetzten Einsatzkräfte, und Materials, umzugehen weis.
    Aber selbst ein einfacher Gruppenführer, kann komissarisch enannt werden, wenn er für den Posten vorgesehen ist, und die nötige Ausbildung im naher Zukunft macht.

    Feuerwehrtechnische Ausbildung ist nicht nötig! Man kann aber Ausbildungsteile des Lehrgangs ZF der HiOrg., sich beim wechsel zur Feuerwehr anerkennen lassen!

    Anders ist es natürlich als OrgL, da gibt es dann schon etwas mehr vorzuweisen!

  9. #54
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    Zitat Zitat von RK_BAD Beitrag anzeigen
    ...
    Ausserdem ist soweit ich weiss ne Gruppe ziemlich genau definiert was die personelle Stärke angeht, oder?
    Bei der Feuerwehr schon, das sind immer 9 Leute:
    1 GF
    je 2x Angriffstrupp, Schlauchtrupp, Wassertrupp
    je ein Melder, Maschinist

    Bei den SEGn ist es leider wie überall im KatS: Was eine Gruppe ist, deffiniert sich durch die örtliche Gegebenheit.
    Es kann (bei uns) z.B. eine Funkgruppe sein, die besteht aus 1 (1 Funker) bis z.B. 21 Leuten (1 ELW-Leiter, 2 Funker, 4 Melder/Läufer, 6 Techniker/"Kabelzieher", 2 Telefonisten, S1-S6).
    Es kann aber auch eine Rettungsgruppe sein, die besteht z.b. aus 3 RTW, 2 KTW, GW-San, MTWs, zusammen ca. (wieviele Leute gerade bei diesem Einsatz auf den MTW verteilt?, 3te auf den RTWs und KTWs?...) 12-32 Einsatzkräfte. Wenn ich dann noch Betreuungskräfte brauche auch mal über 70 Ek. Bei kleineren Einsätzen rückt die RG auch mit 2 Leuten (1 RTW) aus...

    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    >> Ist bei uns genauso, jedoch ist die Leitstelle dem Rettungspersonal weisungsbefugt und wenn die sagt transportieren Sie, dann wird transportiert! Natürlich unter Berücksichtigung des
    Ausbildungsstandes der Besatzung ;)
    ...
    Seit wann sind die Leitstellen den Einsatzkräften nach Eintreffen an der Einsatzstelle weisungsbefugt? Die Leitstellen (auch wenn sie es tw. nicht wahrhaben wollen und immer behauoten wollen, sie wären weisungsbefugt...) sind Servicestellen für die Fahrzeugbesatzungen! Wie soll denn die Leitstelle (FW und auch RD/KT) den Zustand des Patienten und der gesamten Einsatzsituation beurteilen, wenn sie 50km weg ist?

    Nochmal: Die Leitstelle verliert ihre Weisungsbefugnis spätestens an der Einsatzstelle, tw. auch schon an der Fahrzeughalle ("Fahren sie ohne Alarm" - das ist alleine Entscheidung des Kraftfahrers und nicht der Leitstelle!)

    BTT:
    Ein SEG-Leiter muss in der lage sein "seine" SEG zu führen. Nicht mehr und nicht weniger! Er SOLLTE (nicht muss) die Ausbildung zum Zugführer und Fachberater seiner Teileinheits-fachrichtungen haben und gute Kontakte zu den anderen SEG-Leitern und Führungskräften von Fw, THW, Polizei, ... in seinem Umkreis.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #55
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    >> Ist bei uns genauso, jedoch ist die Leitstelle dem Rettungspersonal weisungsbefugt und wenn die sagt transportieren Sie, dann wird transportiert! Natürlich unter Berücksichtigung des
    Ausbildungsstandes der Besatzung ;)
    ...
    Seit wann sind die Leitstellen den Einsatzkräften nach Eintreffen an der Einsatzstelle weisungsbefugt? Die Leitstellen (auch wenn sie es tw. nicht wahrhaben wollen und immer behauoten wollen, sie wären weisungsbefugt...) sind Servicestellen für die Fahrzeugbesatzungen! Wie soll denn die Leitstelle (FW und auch RD/KT) den Zustand des Patienten und der gesamten Einsatzsituation beurteilen, wenn sie 50km weg ist?

    Nochmal: Die Leitstelle verliert ihre Weisungsbefugnis spätestens an der Einsatzstelle, tw. auch schon an der Fahrzeughalle ("Fahren sie ohne Alarm" - das ist alleine Entscheidung des Kraftfahrers und nicht der Leitstelle!)
    Da muss ich Dir - zumindest im Bereich Rettungsdienst - leider etwas widersprechen:
    Selbstverständlich bestimmt das Personal vor Ort (der NA/RettAss beim Individualnotfall und der LNA/OrgEL beim ManV), ob und wann ein Patient transportiert wird. In der Praxis bestimmen sie auch, wohin der Patient geht. Rein theoretisch aber meldet die Rettungsmittelbesatzung der Leitstelle, was für eine Bett benötigt wird, und die Leitstelle sucht ein zutreffendes Krankenhaus. Dorthin wird dann der Patient gebracht.

    Auch die Anfahrt bestimmt nicht die Fahrzeugbesatzung: Wenn die Leitstelle sagt, dass ohne SoRe angefahren wird, kann der Fahrer nicht selbständig mit SoRe fahren. Genauso hat die Leitstelle das Recht, zu sagen, wie, also über welche Strecke angefahren wird.

    Es muss also immer unterschieden werden, wer wem was zu sagen hat. Das gilt für alle am Einsatz beteiligten Kräfte.

    So ist ein Einsatzleiter selbstverständlich dem SEG-Leiter weisungsbefugt. Das schließt aber lediglich die Einsatztaktik ein. Ich würde einem FWler meinen Koffer hinterher werfen, wenn er meint, mir vorschreiben zu müssen, wie meine med. Therapie auszusehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.10.2009 um 20:53 Uhr) Grund: Realname durch Nickname ersetzt

  11. #56
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn die Leitstelle sagt, dass ohne SoRe angefahren wird, kann der Fahrer nicht selbständig mit SoRe fahren.
    Natürlich kann er das. Der Fahrer ist der einzige der Entscheidet ob er Blaulicht und/oder Martinhorn einschaltet. Der Fahrer ist auch derjenige das im Zweifelsfall seine Entscheidung begründen muß. Klar sagt die Leitstelle mit oder ohne weil diese einfach einen Informationsvorteil hat. Aber der Fahrer entscheidet immernoch selbst. Aber er muß seine Entscheidung im Zweifels dann gut begründen bzw sich dann auch den Rechtlichen Konsquenzen stellen.

    MFG
    Snipero

  12. #57
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    Du verstehst mich falsch: Wenn die Leitstelle sagt, dass keine Eile geboten ist, darf der Fahren nicht trotzdem mit Sondersignal fahren.

    Wenn die Leitstelle sagt, dass höchste Eile geboten ist, dann darf der Fahrer entscheiden, ob er dafür Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und ob er dafür die optische und/oder akkustische Warnvorrichtung braucht.

    Dies gilt für den Rettungsdienst.

    bei der Feuerwehr entscheidet der Einheitsführer.

    Darüber gibt es aber genug Beiträge! Hier geht es um Kompetenzen der SEG-Führung...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #58
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    Zitat Zitat von Quattro96 Beitrag anzeigen
    Hallo Forum ,

    Was muss ein SEG leiter alles können , und was für ein Wissens / Ausbildungsstand muss er haben?

    Finde niergends was zum Leiter SEG..... hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    MKG!
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Hier geht es um Kompetenzen der SEG-Führung...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    @Mr. Blaulicht: Über das Thema "Wann ist die Leitstelle den Einsatzkräften weisungsbefugt?" lasse ich mich jetzt nicht weiter aus, dazu gibt es genügend Rechtsprechung....

    @ALL:
    Hier in diesem Treat geht es auch nicht um die (Weisungs-)Kompetenzen des SEG-Leiters sondern Quattro96 hat nach den Fähigkeiten, Wissen und Ausbildungen gefragt...

    Daher bitte konkrete Antworten/persönliche (Meinungs-)Angaben sowie belegbare Quellen zu Vorschriften/Vorgaben zu den Fragen:

    "Was muss ein SEG-Leiter alles können?"
    "Was für ein Wissen muss er haben?"
    "Welchens Ausbildungsstand muss er haben?"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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