Hallo Alex,
so einfach ist das auch wieder nicht. Wie gesagt, für den Fall dass es mit diesem FZ zu einem Unfall kommen sollte, ist ein Gerät ohne E1-Zulassung für die Versicherung ein gefundenes Fressen. Und glaub mir, Sachverständige, Rechtsanwälte und Versicherungen haben nur EIN gemeinsames Ziel: GELD VERDIENEN. Moral = 0. Ob der Kunde die A-Karte hat wird wahrscheinlich niemanden interessieren: Wenn in besagtem Fahrzeug ein Uralt - FuG8 verbaut wurde, wird im Gutachten mit Sicherheit so oder ein ähnlicher Wortlaut zu finden sein: "Auf Grund der Tatsache, dass ein elektronisches Gerät ... ohne Zulassung... kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus diesem Grund Störungen in der Fahrzeugelektronik aufgetreten sind... ( ABS,ESP ausgefallen ? ). Da die Fahrzeuge noch keinen Unfalldatenschreiber haben hat man nun den Salat: Wer beweist, dass es nicht am Fug gelegen hat ? Fakt ist, dass die Kiste nichts in dem Auto zu suchen hatte.
Eines darf man nicht vergessen: Ein Funkgerät ist kein Eierkocher den man mal schnell an die 12V-Buchse anschließt. Die Geräte senden mit teilweise über 10 Watt, alte oder schlecht abgestimmte Geräte strahlen noch dazu Oberwellen aus, bei manchen Geräten kann man an der Spannungsversorgung niederfrequente Störspannungsanteile messen ( FuG 7 z.Bsp, das Pfeifen aus dem Wandler )... Bei der ganzen Elektronik, die heut zu Tage in den Fahrzeugen verbaut ist , ist es kein Wunder dass alles nur noch anfälliger wird. Ob man hier vielleicht bei den Fahrzeugherstellern noch nachbessern sollte stell ich jetzt einfach mal so dahin...
Ich persönlich würde auch kein Gerät ohne E-Zul. mehr verbauen, wenn es verboten ist, denn dieser Gefallen den man dem Kunden damit tut kann sehr schnell zum Problem werden und viel viel Geld kosten.
~Joe~
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