Servus Christian!

Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung.
Da beim Fahrzeug mit Einbau des nicht zugelassenen Bauteils die Zulassung (Betriebserlaubnis) erlischt ist es egal, ob ein Reifendefekt zum Unfall führte oder das nicht zugelassene Bauteil mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann. Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Unfalls ohne Betriebserlaubnis.

Gruß
Alex