Hallo,

das ist schon klar aber :

- erstmal muß man so einen findigen Sachverständigen haben

- zweitens muß der dann (wenn man Schuld am Unfall war) beweisen das das Funkgerät im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht. Es geht hierbei ja nicht um primär fahraktive Teile (wie z.B. Reifen, Bremsen oder Beleuchtungseinrichtungen). Inwieweit man das Risiko eingehen möchte muß jeder selbst entscheiden.