also prinzipiell mussu erstmal den gebäudetyp mittels passender landesbauordnung bestimmen und dann stehn da schon forderungen drinne oder falls nen gebäude besonderer art oder nutzung ist musst du in die passenden richtlinien/verordnungen guggn ...
z.b. steht in der industriebaurichtlinie oder in der krankenhausrichtlinie was drinne, ob und wann eine bma eingebaut werden muss ...
um mal was in fakten zu sagen, was für den einbau un die ausstattung wichtig ist ... dur brauchst dann die DIN 14675 - "Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb" in verbindung mit der DIN VDE 0833-2 - "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)" da steht z.b. was über die ausstattung drinne, z.b. kategorie 1 - vollschutz, d.h. alles muss überwacht werden usw ...

hoffe konnte dir bissl weiter helfen ...