Original geschrieben von StefanK
also ich weis nur das es vorschrift für öffentliche Gebäude ist (Rathhaus etc...) kleine Feuerwachen sind davon ausgenommen da sie meist nur aus ein zwei räumen und der fahrzeughalle bestehen
finde leider den ausdruck der DIN nichtmehr :( aber ich glaube das es da drinstand

Sorry, aber das ist doch schon mal Schmanzes.
Beileibe nicht alle öffentlichen Gebäude haben BMA, und längst nicht alle ohne sind "kleine Feuerwachen"...;o)

Im Zweifelsfall einfach mal beim örtlich zuständigen VB nachfragen, die müssen schließlich wissen, auf welcher Grundlage sie etwas fordern.

Mögliche Grundlagen könnten z.B. die jeweilige Landesbauordnung oder die Versammlungsstättenverordnung sein.