Wenn ein neuer Betreiber die Leitstelle vom BRK im Rahmen eines Betriebsüberganges nach BGB übernimmt, dann MUSS er zunächst mal das gesamte vorhandene Personal mit übernehmen. Ein Beschäftigter, der nicht wechseln will, der bleibt dann eben beim BRK, und das muss sehen, was es mit ihm macht.

Ob überhaupt neues Personal eingestellt werden muss, hängt sehr vom aktualisierten Personalbedarf ab. Wegen der ständig sinkenden Einsatzzahlen in Krankentransport und Notfallrettung werden diese Bedarfszahlen zur Zeit nach unten korrigiert.

Die noch fehlenden Qualifikationen der übernommenen Mitarbeiter für Rettungsdienst (RettAss) und Feuerwehr (i.d.R. Hauptbrandmeister oder ähnlich) können durch Lehrgänge an den staatlichen Feuerwehrschulen erworben werden. Dort wird zumindest die Theorie dieser Qualifikationen gelehrt. Nachdem das Innenministerium die angekündigte Verordnung über die Qualifikation der ILST-Disponenten zurückgezogen hat, kann aber jeder Zweckverband selbst entscheiden, ob und welche Qualifikationen er seinem künftigen Betreiber vorschreiben will.