Entgegen anderslautender Meldungen wird eine Nachalarmierung von
Einsatzkräften auch durch die Integrierte Leitstelle erledigt werden. Das ILSGesetz
sieht nicht vor, dass von Fall zu Fall von Städten und Landkreisen entschieden
wird, ob eine Nachalarmierung von Feuerwehreinsatzzentralen erledigt
wird. Schon aus Kostengründen werden es sich die meisten Städte und
Landkreise nicht leisten können, neben der Kostenbeteiligung an den Integrierten
Leitstellen auch noch eigene ständig besetzte Feuerwehreinsatzzentralen vorzuhalten.