Original geschrieben von Alex22
diese owi gilt nur wenn du das blaulicht einschaltest und nichts weiter machst, sobald du über ne rote ampel fährst wird das schwerwiegendere vergehen geahndet, weil dies dann in Tateinheit ist, somit zahlst du keine 20 € mehr für das blaulicht sondern 50 € für die ampel und eben für ´ne strasseverkehrsgefährdung wenn du zb nen fußgänger über den Zebrastreifen auch NUR behinderst.
Ist Tatmehrheit. Jeweils neue "Vorsatzfassung"