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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

  1. #31
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    Ich habe mir mal alle Beiträge hier durchgelesen, was nicht heißen soll, dass ich nicht etwas "überlesen" haben kann. Ich finde es schon sehr schön wenn ich an einen Einsatzort komme und dort sofort einen RD'ler (anhand der Einsatzjacke) erkennen kann. Noch besser ist es wenn er dann einen Qualifikationsaufnäher (San, RS, RA) trägt so, dass er ggf. und seinem Kenntnisstand entsprechend in die Arbeit mit eingebunden werden kann.

    Zu den rechtlichen Fragen sei gesagt, dass das der Begriff "RETTUNGSDIENST" nicht geschützt ist auch wenn es einige gerne hätten und keine Amtsanmaßung besteht. Ferner ist der Tatbestand der Amtsanmaßung nur dann erfüllt wenn derjenige auch als solcher tätig wird. Das mit dem "öffentlichen Auftrag" ist absoluter Nonsens - es gibt auch "nichtbehördliche" Rettungsdienste z.B. DRK, ASB, JUH, MHD etc. und andere Private Rettungsdienste. Ich weiß das ich mir damit den Zorn der Angehörigrn dieser Organisationen zuziehe aber ich sage es trotzdem - was nicht staatlich ist kann dann nur privat sein - so auch die HiOrg's, selbst wenn es, rein rechtlich, Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

    Nicht einmal der Begriff "FEUERWEHR" ist geschützt => Werkfeuerwehr -> Betriebsfeuerwehr (nicht als Fw anerkannt) auch diese Einheiten tragen das Rückenschild FEUERWEHR. Wenn jemand mir dazu etwas anderes sagen kann würde ich mich sehr freuen wenn er mir auch die einschlägigen § (Bundesrecht/Europarecht) dazu nennt damit ich meinen Wissensstand aktualisieren kann.

    Das tragen von bestimmten Rückenschildern wird allerdings gerne von den einzelnen Organisationen eingeschränkt und dann per Dienstanweisung untersagt, was allerdings keine rechtliche Beschränkung, außerhalb der Tätigkeit (Freizeit) in der jeweiligen Organisation, darstellt. Da weder die Rettungsdienst-Gesetze der Länder noch das Bund/Länder Abkommen für den Rettungsdienst noch das Rettungsassistentengesetz dazu keine Aussagen treffen wer wann ein Rückenschild tragen darf ist somit die rechtliche Situation für mich eigentlich klar - jeder darf....

    Er sollte sich nur überlegen ob er damit auch wirklich Gutes tut oder nur sein Profilneuröschen pflegt....
    Geändert von Pille112 (25.05.2007 um 12:30 Uhr)
    Gruß Carsten
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  2. #32
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    @Pille112: Machst du bitte wieder Absätze in deine Texte rein? Da bekommt man ja Augenkrebs ;)

    Sonst: Hat er ja eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gab... *g*

    MfG Fabsi

  3. #33
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    @ Fabsi: SORRY - werd versuchen in Zukunft an die Absätze zu denken :-)
    Gruß Carsten
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  4. #34
    Zwiebel Gast
    Hallo Leute, ich habe mir den Thread jetzt mal hier durchgelsen und habe da nochmal eine Frage..
    Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?

    das ist mir in diesem Thread nicht ganz erschwinglich gewesen..

    Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(

    LG

    Zwiebel

  5. #35
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    Zitat Zitat von Zwiebel Beitrag anzeigen
    Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?



    Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(
    l
    Stellt sich die Frage "Wozu"?

    Ich sehe keinerlei Bedenken dabei.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #36
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    Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.

    Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)

  7. #37
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    Sicher kannst du damit rumrennen.
    Das kann sogar ich als nicht Rettungssanitäter.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #38
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    Jacke mit RS Aufschrift

    Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  9. #39
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.
    STOP!

    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

    Eine größere Erwartungshaltung: Richtig, soweit es dir möglich ist mit dem vorhandenen Material musst du dieses auch zum Einsatz bringen... (den Puls zu messen wird jedem überalle fast möglich sein... einem Laien muss das nicht können)

    Schwer gerecht werden könne, weil kein Material: FALSCH !
    Auch meine Wenigkeit ist RS und hat im privaten KFZ auch kein Material ausser dem Verbandskasten...
    Komme ich an eine Unfallstelle, helfe ich so gut es meine Ausbildung und mein Vorhandenes Material mir es erlauben. Ist nichts da, kann ichs nicht einsetzen.
    Und auch wenn ich sage, das ich RS bin, bin ichs halt, die Leute wissen dann das ich das können sollte, was ich tue Muss aber Kein Material weiter dabei haben...

    MfG Fabsi

  10. #40
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    STOP!

    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

    MfG Fabsi
    Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

    Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"

    Warum soll ich mich sonst Kennzeichnen ?
    Gruß Patrick
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  11. #41
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    Hallo Patrick,

    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

    Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"
    bitte informiere dich doch mal über die Bedeutung der Garantenstellung. Eine gute Ausführung hat dazu Thomas Hochstein verfasst:
    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian

  12. #42
    horchschwimmer Gast

    Leider immer wieder...

    Es gibt immer wieder solche die sich mit Rückenschildern oder sonstigen Aufschriften profilieren müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtiger mal qualifizierte Erste Hilfe zu leisten als ganz wichtig herumzurennen. Es heißt ja nicht wenn man die Berufsbezeichnung "RA" tragen darf, daß man auch qualitative Hilfe leisten kann. Gibt ja genügen anerkannte RA´s die in den genuß der Umschreibung vom RS gefallen sind und seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

    Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.

  13. #43
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    Zitat Zitat von horchschwimmer Beitrag anzeigen
    Es gibt immer wieder solche die .... seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

    Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.
    Sorry, das Wort "VORTBILDUND" kenne ich auch nicht. Sorry ;-)
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  14. #44
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    STOP!
    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

    Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

    Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

    Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.

    Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.

    Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...

    Gruß PelBB

  15. #45
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

    Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

    Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

    Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
    Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
    Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.

    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
    Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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