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Thema: zwei Beamte der Regulierungsbehörde

  1. #1
    funk-nord Gast

    zwei Beamte der Regulierungsbehörde

    Wieder daheim angekommen, unterbrachen sie die Aussendung. Zeitgleich klingelten zwei Beamte der Regulierungsbehörde - beide hatten den Sendebetrieb während einer Dienstfahrt festgestellt und das Signal verfolgt - an der Haustür und begehrten Einlass. Nach Vorzeigen der Dienstausweise wurde den Beamten der Zutritt gewährt.
    moin !

    muß man diese reinlassen und wenn ja welchen gesetz können diese sich eintritt verschaffen .

    gruß und danke
    Geändert von MiThoTyN (23.02.2005 um 00:01 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
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    Hä??? Kannst Du das mal in Zusammenhang bringen?
    Aus den Sätzen werde ich nicht wirklich schlau.

    Falls Du wissen möchtest ob Du die Herren von der Regulierungsbhörde in Dein Haus lassen musst. Ganz klares NEIN!
    Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder mit Hilfe der Polizei bei "Gefahr im Verzug" besteht da keinerlei rechtliche Grundlage.

    Viele Leute lassen sich jedoch um den Finger wickeln und fallen auf den Spruch "haben sie etwas dageben wenn wir uns mal kurz umsehen" rein. Wer da "ja" sagt gehört alleine wegen der eigenen Dummheit schon bestraft. Dann ist die Durchsucung nämlich rechtens und vor Gericht verwertbar weil sie mit der freiwilligen Einwilligung des Wohnunginhabers stattgefunden hat.
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  3. #3
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    Hallo.
    Er hat einen Bericht aus dem Allgemeinen Forum zittiert.

    Ansonsten ist es so wie von ZickZack beschrieben...

    Ist ähnlich der GEZ usw.

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  4. #4
    funk-nord Gast
    moin !

    danke für die antwort !

    ich hoffe das meine rundreise jetzt zuende ist :o)

    erst werde ich vom gästebuch ins bos- foren verschoben und dann wieder ins gästebuch :o)

    ich hoffe die rundreise ist kostenlos :o) lach

  5. #5
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    Hey ZickZack!
    Original geschrieben von ZickZack
    ...viele Leute lassen sich jedoch um den Finger wickeln und fallen auf den Spruch "haben sie etwas dageben wenn wir uns mal kurz umsehen" rein. Wer da "ja" sagt gehört alleine wegen der eigenen Dummheit schon bestraft. Dann ist die Durchsucung nämlich rechtens und vor Gericht verwertbar weil sie mit der freiwilligen Einwilligung des Wohnunginhabers stattgefunden hat.
    Um deinen Beitrag richtig zu deuten müsste der Hausbewohner doch gesagt haben "Nein, habe nix dagegen" und nicht "Ja"! Denn ja, wäre die richtige Antwort. "Ja, habe was dagegen!" ;-) *grins*
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Ein bisschen unglücklich von mir formuliert. :-)

    Das "Ja" war natürlich auf "Ja, ich hab nix dagegen, dass Sie sich bei mir umsehen." bezogen. :-)
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  7. #7
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    331
    Keine Ahnung welchen Status Beamte der Regulierungsbehörde haben, aber wenn die RegBehö Polizeibehörde ist, dürfen deren Beamte sehr wohl bei GiV in die Wohnung rein. Mein kleiner Finger sagt mir, dass die RegBehö Poliziebehörde ist, bin mir aber nicht sicher und zum nachschlagen hab ich keine Lust.

    Ausser sie handeln nach der StPO, dann dürfen sies nicht, weil sie keine Strafverfolgungsbehörde ist.

  8. #8
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    996
    Hallo,

    Beamte der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben selbstverständlich KEINERLEI Polizeibefugnisse und müssen somit nicht in die eigenen (Wohn-)Räume gelassen werden. Dies ist nur mit richterlicher Anordnung möglich, dann ist aber die Polizei auch mit dabei.
    Viele Grüße,
    Daniel

  9. #9
    Deratok Gast
    Im Normalfall, wenn die dich aufspüren und dich schon länger abhören, dann kommen die eh gleich mit der Polizei. Zumindest war es bei meinem Bruder so! Der hatte CB-Funl betrieben und einen Verstärker dran gehabt. Das fanden die leute nicht so toll!

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