Hä??? Kannst Du das mal in Zusammenhang bringen?
Aus den Sätzen werde ich nicht wirklich schlau.

Falls Du wissen möchtest ob Du die Herren von der Regulierungsbhörde in Dein Haus lassen musst. Ganz klares NEIN!
Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder mit Hilfe der Polizei bei "Gefahr im Verzug" besteht da keinerlei rechtliche Grundlage.

Viele Leute lassen sich jedoch um den Finger wickeln und fallen auf den Spruch "haben sie etwas dageben wenn wir uns mal kurz umsehen" rein. Wer da "ja" sagt gehört alleine wegen der eigenen Dummheit schon bestraft. Dann ist die Durchsucung nämlich rechtens und vor Gericht verwertbar weil sie mit der freiwilligen Einwilligung des Wohnunginhabers stattgefunden hat.