Keine Ahnung welchen Status Beamte der Regulierungsbehörde haben, aber wenn die RegBehö Polizeibehörde ist, dürfen deren Beamte sehr wohl bei GiV in die Wohnung rein. Mein kleiner Finger sagt mir, dass die RegBehö Poliziebehörde ist, bin mir aber nicht sicher und zum nachschlagen hab ich keine Lust.

Ausser sie handeln nach der StPO, dann dürfen sies nicht, weil sie keine Strafverfolgungsbehörde ist.