Hallo,
noch mal kurz etwas aus der gesetzlichen Richtung:
offiziel (nach TR-Bos ) gibt es die Monitorfunktion auf FME 's gar nicht. Also ist das Freischalten auch nicht explizit verboten (weil es ja eigentlich gar nicht da ist ;-) )
Verboten ist es halt (wurde ja auch schon zu genüge geschrieben) nicht für die Empfangstation bestimmte Nachrichten zu empfangen bzw abzuhören . Ob nun diese Empfangstation ein Scanner,ein umgebautes Radio, ein FuG oder ein privater bzw ein offizieller Meldeempfänger ist, ist uninterressant .
Das die Monitorfunktion u.U. eine recht sinnvolle Funktion sein kann steht auf einem anderen Blatt.
@Etienne: Meine Arbeitstelle ist auch ca 20 km vom Gerätehaus entfernt. Daher informiere ich mich bei einem Alarm erst einmal, was anliegt (Telefon oder Melder) . Wie schon geschrieben, wäre es recht sinnlos, zu einem PKW-Brand, Tür öffnen oder kleinerer Ölspur zum Gerätehaus zu fahren. Wenn ich da wäre, hätte sich die Angelegenheit eh erledigt. Das hat nichts mit der "zu einer Ölspur gehe ich doch gar nicht erst los"-Einstellung zu tun. Mal ganz davon abgesehen, das mein Arbeitgeber das auch nicht unbedingt schätzen würde. (kleine Anmerkung: Mein Arbeitgeber ist sehr feuerwehrfreundlich Eingestellt. Ich könnte also zu jeder kleineren Sache zur Feuerwehr fahren; mache ich aber von mir aus nicht)
Gruss
JS