Ja klar haben die, die Wahl wird ihnen ja im Gesetzestext schon in den Mund gelegt...
Zitat Zitat von Alex22
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
...und da sind ganz klar auch die finanziellen Grenzen mit gemeint und werden auch von den Kämmerern gnadenlos angewendet werden.